Mit dem "Fleckerlteppich" beim Umgang mit Corona-Regeln nach dem VfGH-Entscheid am vergangenen Mittwoch - die Vorgehensweisen der Landespolizeidirektionen reichen von der Aussetzung von Strafen bis zum Weitermachen wie bisher - hatte Nehammer augenscheinlich keine Freunde. "Aber wenn die Rechtsrundlage nicht mehr gegeben ist, darf die Polizei nicht mehr einschreiten."
Er sei für ein akkordiertes Vorgehen in ganz Österreich, sagte der Innenminister. Bis Vorliegen einer neuen Regelung sollten die Polizeidirektionen der Länder mit den jeweiligen Gesundheitsbehörden Rücksprache halten und die weitere Vorgehensweise in ihrem Wirkungsbereich klären.
Zum aktuellen Coronavirus-Cluster in St. Wolfgang erklärte Nehammer, die Polizei könne die Rolle, die ihr die Landesgesundheitsbehörden zuweise, jederzeit erfüllen - etwa die stichprobenartige oder ständige Kontrolle von Verordnungen. Das treffe etwa auf die seit heute geltenden Regelung für abreisende Gäste im Tourismusort zu. Urlauber in St. Wolfgang müssen bei der Abfahrt einen Zettel ausfüllen, von wo sie kommen, wohin sie reisen, und ob sie getestet worden sind und diesen bei Nachfrage auch vorweisen können.
Eine Quarantäne für den Ort oder einzelne Ortsteile zeichne sich aber nicht ab. "Weil man in der Lage ist, die Cluster rasch zu identifizieren und die Menschen zu isolieren." Auch Betriebsschließungen seien nicht angedacht. Ziel sei es immer gewesen, flächendeckende Maßnahmen zu verhindern. In wie weit der Cluster im Ort im angekündigten Ampelsystem des Bundes beurteilt worden wäre, konnte Nehammer heute nicht sagen. Die ersten "Pflöcke" der Ampelregelung sollen ihm zufolge beim Ministerrat am Donnerstag präsentiert werden.
Detail am Rande: Ein Termin des Innenministers in der neuen Polizeischule in der Stadt Salzburg ist am Montag kurzfristig abgesagt worden. Bei einem Polizeischüler war ein Covid-19-Verdacht aufgetreten. Wie eine Sprecherin der Polizei zur APA sagte, werde die Klasse abgesondert, bis das Testergebnis vorliege.