Am 6. April war das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) in heimischen Super- und Drogeriemärkten zur Pflicht erklärt und später auf andere Bereiche ausgeweitet worden. Bereits mit 15. Juni fiel das Gebot zur Maske in der Öffentlichkeit großteils wieder. Nach den zuletzt stetig steigenden Infiziertenzahlen steht die Wiederkehr einer ausgeweiteten Maskenpflicht womöglich vor der Tür.
Am Beginn der Coronakrise war der Mund-Nasen-Schutz zur Vorbeugung der Verbreitung von SARS-CoV-2 in Österreich eher kritisch beäugt worden. Schließlich setzte sich weitgehend die von vielen Medizinern vertretene Meinung durch, dass die Bedeckung von Mund und Nase durchaus helfen kann, das Virus einzudämmen.
Mit 6. April wurde der Mund-Nasen-Schutz in Super- und Drogeriemärkten Pflicht, auch selbstgenähte Masken oder Schals waren erlaubt. Mit den ersten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen per 14. April, als kleinere Geschäfte und Baumärkte nach einem "Lockdown" wieder aufsperren durften, galt auch dort das Gebot zu Masken, genauso wie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Mit 2. Mai machten weitere noch geschlossene Geschäfte mit über 400 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie Friseure und Kosmetiksalons auf, mit den gleichen Regeln: Maskenpflicht sowie ein Mindestabstand von einem Meter.
Mit dem Ende der Pfingstferien fiel die Maskenpflicht an den Schulen, ab 15. Juni wurde das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit dann grundsätzlich stark gelockert. Seit Anfang Juli darf auch das Personal in der Gastronomie wieder "ohne" arbeiten.
Die politisch Verantwortlichen pochten auf Eigenverantwortung. Sollten die Infektionszahlen aber nach oben gehen, würden einzelne Lockerungen wieder zurückgenommen bzw. Schutzmaßnahmen verstärkt, sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) damals.
Obligatorisch sind Masken seither nur mehr in bestimmten Bereichen, wie in Spitälern, Arztpraxen und Apotheken, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (außer am Sitzplatz) sowie bei Demonstrationen und bei Dienstleistern wie Friseuren, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Zusätzlich wurden zuletzt vermehrt regionale Sonderregelungen eingeführt: in der Stadt Salzburg etwa in stark frequentierten Amtsgebäuden, in den beiden Wiener Neustädter Rathäusern, in touristischen Hotspots in Kärnten am Abend, auf Märkten in Klagenfurt sowie in ganz Oberösterreich an öffentlichen Orten wie Lokalen und Geschäften.