Ab Donnerstag, dem 4. Juni entfallen von österreichischer Seite Grenz- und Gesundheitskontrollen gegenüber Deutschland, Liechtenstein, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Nur zu Italien bleiben die Restriktionen zunächst aufrecht.
Für die Nachbarländer außer Italien gilt somit wieder die Vor-Corona-Situation - das heißt, es gibt bei der Einreise zurück nach Österreich keine Quarantäne oder Test-Erfordernisse mehr. Es wird erwartet, dass auch die von der Grenzöffnung betroffenen Nachbarländer ihre Einreiserestriktionen im Gegenzug aufheben. Da es sich um einzelstaatliche Maßnahmen handelt, verweist das Außenministerium auf die Länder selbst. Grundsätzlich hat Österreich mit Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein ja bereits eine vollständige Grenzöffnung ab dem 15. Juni und mit Tschechien, der Slowakei und Ungarn für Mitte Juni vereinbart.
Tourismusbranche freut sich auf ausländische Gäste
Die Grenzöffnung zu den Nachbarländern Österreichs erfreut die Tourismusbranche. "Die Rücknahme der Grenzkontrollen ist essentiell für unsere 90.000 Betriebe, denn erst mit den ausländischen Gästen können wir die notwendige Auslastung und damit einhergehende Wirtschaftlichkeit sichern", so Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus-und Freizeitwirtschaft in der WKÖ.
Die Öffnung sei daher ein "enorm wichtiger Schritt" für die Betriebe. Wie Außenminister Alexander Schallenberg am Mittwoch mitteilte, sind ab morgen alle Grenz- und Gesundheitskontrollen gegenüber Deutschland, Liechtenstein, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn eingestellt. Die Ausnahme bleibt vorerst noch Italien, nächste Woche soll die nächste Evaluierung erfolgen. Nocker-Schwarzenbacher hofft diesbezüglich, dass es auch hier bald Klarheit gibt.
In der Sommersaison würden rund 70 Prozent der Nächtigungen von ausländischen Gästen stammen, so Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des WKÖ-Fachverbandes Hotellerie. Mit der Grenzöffnung habe nun nicht nur die Ferien- auch die Stadthotellerie "Hoffnung auf einen gelungenen Sommer". Für Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der WKÖ, sei die Grenzöffnung "ein Schritt in die richtige Richtung." Reiseveranstalter und auch die Kunden würden nun "rasch Planungssicherheit benötigen".
Für Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bringt die Grenzöffnung Sicherheit. "Unsere Tourismusbetriebe und unsere Gäste brauchen Planungssicherheit. Die Öffnung von Grenzen zu unseren Nachbarstaaten ab 4. Juni gibt diese Sicherheit", so Köstinger laut einem Statement.
Um im Gegenzug auch die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten, kündigte die Ministerin "regelmäßige Testung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Betrieben", an. Diese sollen ab Juli flächendeckend starten.
Ein Überblick: DEUTSCHLAND, SCHWEIZ und LIECHTENSTEIN:
An der Grenze zu den drei deutschsprachigen Nachbarländern wurden nur mehr Stichprobenkontrollen durchgeführt, dennoch war bisher ein triftiger Grund für ein Passieren der Grenze nötig. Darunter fallen Besuche von Lebenspartnern und Verwandten und wichtige familiäre Anlässe wie Hochzeiten, Begräbnisse oder religiöse Feiern. Auch Besitzer von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen sowie Personen, die Tiere versorgen müssen, dürfen einreisen. Die Quarantänepflicht entfällt. Auch wenn die Einreise aus den drei Ländern nach Österreich ab Donnerstag frei möglich sein soll, bleiben die dortigen Beschränkungen aufrecht. Eine vollständige gegenseitige Öffnung der Grenzen ist für den 15. Juni geplant. Das Berliner Kabinett hat grundsätzlich beschlossen, die weltweite Reisewarnung ab dem 15. Juni für die Mitgliedstaaten der EU, Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein aufzuheben und durch Reisehinweise zu ersetzen. Voraussetzung sei, dass es keine Einreiseverbote und großflächigen Ausgangssperren mehr gebe.
Schweiz öffnet Grenze zu Österreich am 15. Juni
Nach dem Beschluss der österreichischen Bundesregierung, die Grenz- und Gesundheitskontrollen unter anderem zur Schweiz, am 4. Juni aufzuheben, bleiben die Eidgenossen dabei, ihrerseits die vollständige Grenzöffnung zu Österreich, Deutschland und Frankreich wie vorgesehen am 15. Juni zu vollziehen.
ITALIEN:
Italien hat mit dem heutigen Mittwoch seine Grenzen für alle Bürger der EU, der Schweiz, Großbritanniens und Norwegens geöffnet und auch innerstaatlich die Reisebeschränkungen komplett aufgehoben. Österreicher können ab sofort nach Italien reisen, ohne sich danach für zwei Wochen in Quarantäne begeben zu müssen. Allerdings will Österreich noch nicht mitziehen, es gilt weiterhin eine Reisewarnung des Außenministeriums für ganz Italien. Italien-Rückkehrer müssen weiterhin einen negativen PCR-Test vorweisen oder für zwei Wochen in Quarantäne. Österreich erwägt eine selektive Öffnung für italienische Regionen, die wieder niedrige Infektionszahlen aufweisen. Nächste Woche soll die Lage evaluiert werden.
SLOWENIEN (und KROATIEN):
Auch Slowenien wartete bereits auf einen Zeitplan für die Öffnung der Grenze zu Österreich. Nun fallen auch alle Reisebeschränkungen für Slowenien. Hintergrund war bisher die Befürchtung, dass Italiener über Slowenien nach Österreich einreisen könnten. Slowenien hat seine Grenzen Mitte Mai kurzfristig für alle Nachbarländer geöffnet, diese Maßnahme aber binnen weniger Tage wieder zurückgenommen. Seit Dienstag wurden die Einreisebeschränkungen für Bürger aus EU- und Schengen-Staaten deutlich gelockert. Touristen können ohne Quarantänepflicht einreisen, wenn sie eine entsprechende Reservierung vorweisen. Das gleiche gilt auch für Besitzer von Immobilien, Booten oder Flugzeugen in Slowenien. Auch die Durchfahrt durch Slowenien ist auflagenfrei.
Die Weiterreise nach Kroatien ist für Österreicher und Einreisende aus neun weiteren EU-Staaten mit niedrigen Infektionszahlen seit Ende Mai möglich. Allerdings gilt bei einer Rückkehr nach Österreich weiterhin die Quarantänepflicht oder es muss ein negativer Coronatest vorgelegt werden.
TSCHECHIEN:
An der Grenze zwischen Österreich und Tschechien finden nur mehr Stichprobenkontrollen statt. Alle Grenzübergänge sind wieder geöffnet. Bis Mitte Juni gelten aber weiterhin strenge Einreisebeschränkungen nach Tschechien, ausländische Touristen dürfen bisher nicht einreisen. Geschäftsreisende und Tschechen müssen bei ihrer Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen oder in Heimquarantäne. Ausnahmen gibt es für den Berufs- und Pendlerverkehr, bei berücksichtigungswürdigen familiären Gründen und zur Versorgung von Tieren. Eine vollständige gegenseitige Grenzöffnung ist für Mitte Juni geplant.
SLOWAKEI:
Auch die Grenze zur Slowakei soll Mitte Juni wieder vollständig geöffnet werden. Österreich führt zuletzt nur mehr Stichprobenkontrollen an der Grenze durch, alle Grenzübergänge sind wieder geöffnet. Die Slowakei führt aber weiterhin Grenzkontrollen durch und die strengen Einreisebeschränkungen gelten weiterhin. In die Slowakei dürfen weiterhin nur Personen mit Aufenthaltsbewilligung, engen Familienangehörigen in der Slowakei oder Personen mit entsprechender Arbeitgeberbestätigung und Personal diplomatischer Vertretungen einreisen.
Alle Personen, die in die Slowakei einreisen, müssen außerdem eine 14-tägige Pflichtquarantäne in einem staatlichen Quarantänezentrum antreten. Seit vergangener Woche gibt es die Möglichkeit einer Heimquarantäne, wenn diese durch eine Smartphone-App elektronisch überwacht wird. Die Heimquarantäne gilt dann auch für alle weiteren Haushaltsmitglieder in derselben Unterkunft. Vor der Einreise ist eine Online-Registrierung beim slowakischen Außenministerium erforderlich.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gibt es für Personen mit Wohnsitz in der Slowakei, wenn sie weniger als 48 Stunden in Österreich verbracht haben.
UNGARN:
Auch die Einreisebeschränkungen zu Ungarn sollen Mitte Juni Geschichte sein. Bisher gibt es weiterhin Grenzkontrollen, Österreich kontrollierte nur mehr stichprobenmäßig. In Ungarn gilt ein striktes Einreiseverbot für alle, die nicht ungarische Staatsbürger oder Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - das sind die EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein - mit ungarischer Aufenthaltsgenehmigung sind. Für alle Personen, die einreisen, gilt eine generelle 14-tägige Quarantänepflicht. Für Pendler und den Transitverkehr gelten Ausnahmebestimmungen.