Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat am Dienstagabend noch einmal sein "Angebot" an die Stadt Wien erneuert, Contact Tracing mit Hilfe der Polizei durchzuführen, um Infektionsketten zu durchbrechen. "Mein Angebot steht", sagte er in der ORF-"ZiB2". Vorwürfe, er hätte während der Coronakrise zu den Ausgangsregeln die Unwahrheit gesagt, wies er zurück.
Nehammer wurde von ZiB2-Moderator Armin Wolf damit konfrontiert, dass laut einem Urteil des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich auch im strengen Corona-Lockdown Privatbesuche nicht untersagt gewesen waren - was gegen die vom Innenminister und auch anderen Ministern immer wieder getätigten Aussagen betreffend der damaligen Ausgangsregeln steht. Das Gericht hatte im Mai eine im März wegen eines Privatbesuches verhängte 600 Euro-Strafe aufgehoben.
Nehammer hatten über Wochen hinweg stets davon gesprochen, dass es nur vier Gründe gebe, um während der Ausgangsbeschränkungen das Haus zu verlassen: Um zur Arbeit zu gehen, um Dinge des täglichen Bedarfs zu besorgen, um sich um Menschen zu kümmern, die Hilfe brauchen oder um rauszugehen (für Spaziergänge oder Sport). Dies sei die "gemeinsame Rechtsauslegung" gewesen, betonte Nehammer. Dass er und seine Ministerkollegen damit über Wochen die Unwahrheit gesagt hätten, wies Nehammer zurück: Er - und auch der Gesundheitsminister - hätten "nach bestem Wissen und Gewissen die Menschen informiert". "Wenn ein Gericht zu einer anderen Auslegung (der Verordnung, Anm.) kommt, ist das zur Kenntnis zu nehmen. Österreich ist ein Rechtsstaat. Aber ich verwahre mich, das man sagt, dass es Aussagen wider besseren Wissens gegeben hat."