Die Aufhebung der Besuchspflicht im letzten Kindergartenjahr ist mit Ende letzter Woche ausgelaufen. Damit müssten die Kinder im entsprechenden Alter eigentlich wieder den Kindergarten besuchen - analog der Regelung für Schulen können sie aber entschuldigt werden, etwa mit Verweis auf eine Angst vor einer Covid-19-Ansteckung, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Bildungsministerium bzw. der Stadt Wien.
Groß kommuniziert wurde das Wiederaufleben nicht - in den vergangenen Tagen haben aber manche Kindergartenbetreiber die Eltern in Informationen darauf hingewiesen. Grundlage ist das Auslaufen diverser Verordnungen: Das Gesundheitsministerium hatte per Erlass unter Verweis auf das Epidemiegesetz mehrmals die Landeshauptleute angewiesen, de facto die Besuchspflicht durch eine ledigliche Öffnung der Kindergärten zu ersetzen. Die (für die Kindergärten zuständigen) Länder haben dies dann in Verordnungen gegossen, die mehrfach verlängert wurden. Die letzte Verlängerung ist allerdings mit 15. Mai ausgelaufen.
Grundsätzlich, aber ...
Damit würde grundsätzlich wieder die Verpflichtung aufleben, Kinder im letzten Besuchsjahr für 20 Stunden pro Woche in den Kindergarten zu schicken. Große Auswirkungen habe das de facto aber nicht, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Büro des Wiener Bildungsstadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ). "Galten Kinder während der Maßnahmen automatisch als entschuldigt, müssen Eltern den Kindergarten nun über ein Fernbleiben ihres Kindes informieren. Gründe für das Fernbleiben von Kindern im verpflichtenden Kindergartenjahr können Krankheit, Urlaub oder auch der Schutz vor einer COVID-19-Ansteckung sein."
Auch im Bildungsministerium bestätigte man dies: Man empfehle zwar den Ländern, aufgrund der dort stattfindenden Sprachförderung die Besuchspflicht grundsätzlich aufrechtzuerhalten. Es gelte aber natürlich die gleiche Regelung wie für Schulkinder: Eltern, die ihre Kinder nicht schicken möchten, müssen dies auch nicht tun.