Ab Montag sind Besuche in den heimischen Gefängnissen wieder erlaubt, nachdem im Kampf gegen SARS-CoV-2 bereits Ende Februar in den Justizanstalten weitgehende Einschränkungen in Kraft getreten waren. "Es gibt bereits mehr als 1.000 Anmeldungen nach vielen Wochen Besuchsstopp. Und es werden laufend mehr", berichtete Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Wochenende.
Nicht nur im öffentlichen Leben, "auch innerhalb der Justizanstalten wird das frühere Leben schrittweise zurückkehren", meinte Zadic. Seit Anfang Mai konnten sich Angehörige, Freunde und Bekannte von Häftlingen telefonisch anmelden, Besuchstermine in den 28 Haftanstalten werden auf Basis von Sicherheitsregeln zugewiesen, die festgelegt wurden, um die Gefahr einer Einschleppung des Coronavirus zu minimieren.
Masken sind zu tragen
Konkret dürfen Häftlinge einmal pro Woche von einer erwachsenen Person gemeinsam mit einem minderjährigen Kind besucht werden. Im Besuchsbereich sind Masken zu tragen. Die Besuchsbereiche wurden mit Plexiglasscheiben ausgestattet, die Gespräche möglich machen und zugleich Schutz vor einer möglichen Ansteckung bieten.
Ab 15. Mai werden in den Justizanstalten auch wieder Gottesdienste für alle Glaubensbekenntnisse stattfinden. Die nächsten Schritte in Richtung Normalbetrieb im Strafvollzug könnten Anfang Juni erfolgen, kündigte Zadic an: "Wenn sich die Infektionszahlen insgesamt weiterhin so günstig entwickeln, sollen auch wieder mehr Freigänge ermöglicht werden." Im April waren aufgrund der Corona-Pandemie die Freigänge von im Schnitt 4.600 pro Monat auf 50 reduziert worden.
"Die Öffnung für Besuche erfolgt vorsichtig, denn bisher ist es gelungen, das Coronavirus aus den Gefängnissen auszusperren. Das soll zum Schutz der Häftlinge und zum Schutz des Justizpersonals auch weiterhin so bleiben", betonte die Justizministerin abschließend.