Der Journalist geht gegen seine Entlassung nun vor dem Arbeitsgericht Feldkirch vor, berichtete am Freitag die "Neue Vorarlberger Tageszeitung" unter Berufung auf Gerichtssprecher Norbert Stütler. Der Klage sei zu entnehmen, dass der langjährige Mitarbeiter der Kulturabteilung im Landesstudio Dornbirn unberechtigt die Corona-Isolationszone und dort einen Senderaum betreten hatte, obwohl er nicht zum isolierten Team zählte. Eine weitere Beschäftigung des Redakteurs sei nach dessen Fehlverhalten, mit dem er Arbeitskollegen gesundheitlich gefährdete, nicht mehr tragbar, so das Argument des ORF Vorarlberg laut dem Bericht. Er habe gegen interne Sicherheitsvorschriften zur Verhinderung der Ansteckung von Arbeitskollegen mit dem Coronavirus verstoßen und wurde daher am 27. März entlassen.
"Musste Produzieren"
Der Journalist bekämpft seine Entlassung nun vor dem Arbeitsgericht. Er habe den Senderaum nur deshalb betreten, weil er als dafür verantwortlicher Mitarbeiter dort die Radiosendung "Kulturmagazin" aufnehmen und produzieren musste, so die Rechtfertigung des Klägers. Er habe mit seinem Verhalten keinen Entlassungsgrund gesetzt und will erreichen, dass die Entlassung für unwirksam erklärt wird. Der ORF habe auf die Klage noch nicht mit einer schriftlichen Klagebeantwortung reagiert, sagte der Gerichtssprecher der Zeitung. Die Richterin habe deshalb noch keinen Verhandlungstermin für den Prozess festgelegt.
Seitens der Landesdirektion Vorarlberg wollte man sich dazu am Freitag nicht weiter äußern, die Entlassung sei auf Veranlassung der ORF-Generaldirektion erfolgt. Alexander Horacek, Leiter der Unternehmenskommunikation des ORF, erklärte auf APA-Anfrage, man ersuche um Verständnis dafür, dass der ORF ein laufendes Verfahren nicht kommentiere.