Seit 1. Mai 2020 dürfen bereits begonnene Führerscheinausbildungen wieder weitergeführt oder neue Fahrausbildungen gestartet werden. Für Prüfungen gibt es eigene Hygieneregeln. So sind Mund-Nasenschutz (MNS) Pflicht. Bei praktischen Prüfungen dürfen außerdem maximal drei Personen im Fahrzeug sein, geht aus einem Erlass des Verkehrsministeriums hervor.
Wie der Fachverband Fahrschulen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) berichtete, warten mehr als zehntausend Fahrschüler darauf, ihr angefangenes Kursprogramm beenden zu können. Sämtliche Ausbildungsteile, die für die Lenkberechtigung verlangt werden, werden von Fahrschulen wieder angeboten. Bei der Ausbildung werden sämtliche Hygiene-Regeln und Auflagen der aktuellen Lockerungsverordnung eingehalten, wie die Masken-Pflicht oder der Ein-Meter-Abstand.
Zur Feststellung der Identität des Kandidaten bei theoretischen und praktischen Fahrprüfungen darf der MNS kurzzeitig und unter Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes abgesetzt werden, geht aus dem Erlass vom 5. Mai hervor.
Zweiter Kandidat darf nicht mitfahren
Bei Theorieprüfungen muss ebenso Abstand gehalten und Masken getragen werden. Bei praktischen Prüfungen darf nunmehr nur der Prüfling, der Fahrlehrer und der Prüfer im Auto sitzen - ein zweiter Kandidat darf nicht mitfahren. Umluft im Fahrzeuginneren muss unterlassen werden, nach der Fahrprüfung muss kurz gelüftet werden. Das gilt auch für Prüfungen im Privatfahrzeug. In Fahrschulautos muss Desinfektionsmittel vorhanden sein, Kontaktflächen wie Lenkrad, Schaltheben etc. regelmäßig desinfiziert oder Schutzhandschuhe verwendet werden.
Wieder erlaubt sind auch Schulfahrten, Fahrten im Rahmen der Mehrphasenausbildung sowie alle Schulungen im Lehrsaal und Kundenberatungen. Auch Fahrten der Eltern mit ihren Kindern (Ausbildungsfahrten und Übungsfahrten) sind wieder möglich.