Im Zuge der Coronakrise hat die gesamte Schengen-Zone wie auch die einzelnen europäischen Länder Einreisebeschränkungen verhängt. Die Außengrenze des Schengen-Raums wurde geschlossen, die meisten europäischen Staaten haben mehr oder weniger rigoros die Grenzen für "nicht notwendigen" Verkehr geschlossen.

In vielen Ländern müssen Einreisende in zweiwöchige Quarantäne. Manche Staaten, vor allem in Osteuropa, erlauben nichtheimischen Staatsbürgern (bzw. Personen, die keine ständige Aufenthaltsgenehmigung in dem jeweiligen Land haben) die Einreise generell nicht.

ÖSTERREICH

Da Österreich zu Beginn der Krise in Europa ebenfalls als Corona-Hotspot galt, haben folgende Staaten für die Einreise aus unserem Land Verbote verhängt: Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Nordmazedonien, Türkei. In Rumänien gilt für Einreisen aus Österreich eine strenge Quarantänepflicht. Österreich hat wiederum aufgrund der Corona-Pandemie für folgende europäische Staaten eine Reisewarnung (in der Liste weiter unten mit x gekennzeichnet) ausgesprochen: Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Portugal, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei, Ukraine, Vatikanstadt.

DEUTSCHLAND

In unserem Nachbarland ist das Einreisen "ohne triftigen Grund" nicht erlaubt. Ob ein "triftiger Grund" vorliegt, wird an der Grenze von den Beamten der Bundespolizei entschieden. An allen Grenzen wird kontrolliert, der Bahn- und Flugverkehr bleibt jedoch weiter aufrecht.

SLOWENIEN

Der Grenzübertritt zwischen Österreich und Slowenien ist an einer eingeschränkten Anzahl an Grenzübergängen möglich, die tagesaktuell mit den jeweiligen Öffnungszeiten auf der Homepage der Österreichischen Botschaft Laibach zu finden sind. Slowenien führt an seinen Grenzen Gesundheitschecks durch.

Österreichischen Staatsbürgern und Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder Aufenthaltserlaubnis in Österreich ist die Einreise von Slowenien nach Österreich erlaubt. Sie müssen sich jedoch zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne verpflichten und dafür eine entsprechende Erklärung ausfüllen.

FRANKREICH

Die Einreise nach Frankreich ist aus triftigem Grund möglich, die Einreisenden müssen ein Formular über ihren Einreisezweck mit sich führen. Da es auch innerhalb des Landes Bewegungseinschränkungen gibt, muss für Reisen durch Frankreich ein weiteres Formular mitgeführt werden, das den Reisezweck bestätigt. Die Bewegungseinschränkungen sollen ab dem 11. Mai schrittweise aufgehoben werden, wobei die Geschwindigkeit der Lockerungen je nach den Fallzahlen im jeweiligen Departement unterschiedlich sein wird. Die Regierung hat dafür drei Kategorien - rot, orange, grün - eingeführt, in die die Departements je nach Fallzahlen eingeteilt wurden.

GROSSBRITANNIEN

In Großbritannien wurden bisher als einzigem europäischen Land neben Weißrussland (Belarus) keine Grenzschließungen oder Quarantänebestimmungen für Einreisende eingeführt. Allerdings überlegt sich die Regierung derzeit die Einführung einer 14-tägigen Quarantäne, wie sie bereits in fast allen anderen Ländern Europas üblich ist.

ITALIEN

Die Einreise nach Italien, das eines der am schwersten von der Pandemie betroffenen Länder ist, ist nur aus "triftigem Grund" möglich. Nach der Einreise ist eine 14-tägige Heimquarantäne verpflichtend. Der Flug- und Schiffsverkehr wurde eingeschränkt, der internationale Bahnverkehr gestoppt.

RUMÄNIEN

Als Herkunftsland zahlreicher 24-Stunden-Pflegerinnen, die regelmäßig nach Österreich pendeln, war Rumänien in jüngster Zeit ein häufiges Thema in den heimischen Medien. Einreisende aus Österreich und elf anderen Ländern der Welt, die als "rote Zone" gelten, müssen für 14 Tage in eine Quarantäneeinrichtung; Einreisende aus anderen Ländern dürfen die Quarantäne zu Hause absolvieren.

RUSSLAND

Das Land hat die Einreise von Ausländern generell ausgesetzt; diese Maßnahme wurde mit Anfang Mai nochmal auf unbestimmte Zeit verlängert. Auch die Landgrenzen wurden geschlossen, der internationale Flugverkehr praktisch eingestellt. In Russland ankommende Personen müssen sich für 14 Tage in Heimquarantäne begeben.

SCHWEIZ

Die Einreise ist nur Schweizer und Liechtensteiner Bürgern, in der Schweiz ansässigen Personen sowie Grenzgängern gestattet. Ausnahmen werden nur in Fällen "äußerster Notwendigkeit" (wie einem Todesfall in der Familie) gestattet.

SERBIEN

Nach Serbien herrscht ein generelles Einreiseverbot, mit Ausnahme des Güterverkehrs. Dies gilt auch für die eigenen Staatsbürger. Zudem sind strenge Ausgangssperren in den Abend- und Nachtstunden in Kraft.

UNGARN

Die Einreise ist nur ungarischen Staatsbürgern und EWR-Bürgern mit ungarischer Aufenthaltsgenehmigung gestattet. Für alle Personen, die einreisen, gilt eine generelle 14-tägige Quarantänepflicht; für Pendler und Transitverkehr gelten Ausnahmebestimmungen.