Die Einreisebestimmungen nach Österreich aus den Nachbarländern werden verlängert - und zwar bis Ende Mai. Das geht aus einer von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Donnerstagabend veröffentlichten Verordnung hervor. Erleichterungen bei der Einreise gibt es für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft sowie für Pflege- und Gesundheitspersonal.
Grundsätzlich gilt damit weiterhin, dass Personen, die aus Nachbarstaaten nach Österreich einreisen wollen, einen Corona-Test (CPR-Test) vorweisen müssen, der nicht älter als vier Tage ist. Österreichische Staatsbürger und jene, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, müssen sich nach ihrer Einreise zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichten. Alternativ können sie wie schon bisher einen Corona-Test durchführen, um diese Quarantäne zu beenden. Die Durchreise ist weiter erlaubt, "sofern die Ausreise sichergestellt ist".
Auf die derzeit in Österreich fehlenden 24-Stunden-Betreuer im Pflegebereich und die Erntehelfer zielt eine Erleichterung für Saisonarbeitskräfte ab: Diesen ist die Einreise per Zug oder Bus erlaubt, sofern die Verkehrsmittel ohne Haltestellen vom Ausgangsbahnhof um Endbahnhof durchfahren. Auch diese Personen sind zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Sie können diese aber ebenfalls durch einen negativen Corona-Test frühzeitig beenden.
Landeverbote verlängert
Diese Saisonarbeitskräfte werden auch von den bisher geltenden Landeverboten für Luftfahrzeuge, die derzeit für bestimmte Länder gelten, ausgenommen. Diese Landeverbote werden gleichzeitig für die meisten verlängert - und zwar bis zum 22. Mai. Betroffen sind davon China, der Iran, Italien, die Schweiz, Frankreich, Spanien, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Russland und die Ukraine. Flugzeuge aus Korea dürfen ab 1. Mai wieder landen.
Auch die Regelungen für die Einreise auf dem Luftweg wird bis zum 31. Mai verlängert. Wie bisher schon gilt für Rückkehrer eine 14-tägige Heimquarantäne, die ebenfalls durch einen negativen Corona-Test beendet werden kann. Grundsätzlich ist die Einreise unter diesen Bestimmungen nur Österreichern, EU und EWR-Bürgern sowie Schweizer Staatsangehörigen gestattet - oder im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen dieser Personen, sofern sie über ein Visum verfügen.
Sonstigen Drittstaatsangehörige ist die Einreise nach Österreich von außerhalb des Schengenraumes auf dem Luftweg grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind hier Mitglieder des Personals diplomatischer Missionen, Angestellte internationaler Organisationen sowie im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige dieser Personen. Auch Angestellte internationaler Organisationen, humanitäre Einsatzkräfte, Pflege- und Gesundheitspersonal, Transitpassagiere, sowie Personen, die im Güterverkehr tätig sind, dürfen ebenfalls über den Luftweg einreisen.
Der Personen-Zugsverkehr zu Italien, der Schweiz und Liechtenstein bleibt bis mindestens 22. Mai eingestellt.