Ab 15. Mai ist der Besuch von Gottesdiensten wieder möglich, allerdings unter Einhaltung strenger Auflagen. Das gaben Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) und Kardinal Christoph Schönborn am Donnerstag vormittag bekannt.
Für die Wiederaufnahme von religiösen Feiern gelten folgende Regeln:
- Die Teilnehmerzahl ist stark limitiert und richtet sich nach der Größe des Gotteshaus. Pro 20 Quadratmeter der Gesamtfläche darf nur ein Gläubiger eingelassen werden. Der Platz ist nötig, weil sich die Kirchenbesucher ja über einen längeren Zeitraum in einem geschlossenen Raum befinden und dazu das Singen einen möglichen Virenaustausch begünstigen könne.
- Zwischen allen Teilnehmern muss ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. Ausgenommen sind Personen, die im eigenen Haushalt leben.
- An den Kirchentoren wird es Einlasskontrollen und Ordnungsdienst geben, die von den Kirchen bereitgestellt werden.
- Alle Teilnehmer müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Davon ausgenommen sind nur Kinder unter sechs Jahren und der Vorsteher der Liturgie, wenn er Abstand zur Glaubensgemeinschaft groß genug ist.
- Sämtliche Oberflächen müssen häufig desinfiziert werden.
Auf diese Bedingungen einigten sich Ministerin Raab und die Vertreter der 16 anerkennten Religionsgemeinschaften und Kirchen. „Es wird dazu kein Gesetz, keine Verordnung und keinen Erlass geben“, erklärte Raab, „weil der Staat nicht das religiöse Leben in den Gottesdiensten regelt.“ Die Religionsgemeinschaften werden die konkrete Umsetzung in ihren Gotteshäusern selbst erarbeiten und ihre Einhaltung kontrollieren.
Sehr wenige Gläubige in kleinen Kirchen
Insbesondere die Begrenzung der Teilnehmerzahl wird starke Auswirkungen auf die religiöse Zusammenkunft haben. In kleinen Kirche werden vorerst nur eine Handvoll Menschen miteinander feiern können. Selbst im großen Wiener Stephansdom dürfen nach der neuen Regel nur etwa 120 Menschen miteinander Gottesdienst feiern. Wie der Zulass geregelt werden soll, werde in der katholischen Kirche gerade ausgearbeitet, sagte Kardinal Schönborn. Auch die Praxis der Kommunionsgabe müsse erst festgelegt werden. Das Weihwasser ist in katholischen Kirchen ist per Erlass zur Zeit ausgesetzt.
Alle anerkannten Glaubensgemeinschaften und Kirchen tragen die neuen Regelungen mit, betonte Raab. Da Gottesdienste meist in geschlossenen Räumen und über eine längere Dauer stattfinden und auch das gemeinsame Sprechen und Singen Risiken bergen, sei die Ausgangsposition keine einfache. „Es herrscht großer Konsens darüber, dass wir für das gemeinsame Wohl auch in unseren Glaubensgemeinschaften darauf achten“, sagte Schönborn.
Risikogruppe soll noch nicht in die Kirche
Menschen, die der Risikogruppen angehören, fordert der Kardinal auf, an Gottesdiensten weiterhin über Fernseh- oder Radioübertragungen oder im Internet teilzunehmen. „Auch das ist eine echte Teilnahme“, betonte er. „Religion ist keine Sache, die man am Freitag in der Moschee oder am Sonntag in der Kirche praktiziert. Sie betrifft das ganze Leben“, sagte Schönborn, „diese Erfahrung ist ein Zugewinn in dieser schwierigen Zeit.“
Die strenge Teilnehmerzahl für Beerdigungen soll gelockert werden, wenn am Friedhof ausreichend Abstand eingehalten wird. Kardinal Schönborn rät allerdings, Familien und Freunde zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Gedenkgottesdienst einzuladen. Um Einschränkungen für Hochzeitsfeiern und andere Feste zu lockern, müsse man die Gesamtsituation laufend neu bewerten, meinte Ministerin Raab.
Veronika Dolna