Mit dem Geld - bis zu 6.000 Euro auf drei Monate - sollen Einkommensverluste abgefangen werden. Der Kreis der Anspruchsberechtigten könnte nun nochmals erweitert, das System weniger kompliziert werden. Verhandlungen sind angelaufen.
In der Wirtschaftskammer wurde am Mittwoch bestätigt, dass eines der Themen eine flexiblere Handhabung beim sogenannten Betrachtungszeitraum sein kann.
Damit wäre Einpersonenunternehmen geholfen, die beispielsweise im März und April noch Einkommen hatten, aber wüssten, dass wegen der Coronakrise in den Monaten darauf die Einkünfte ausbleiben. Wer nämlich zum Krisenbeginn März/April noch Einkünfte hatte, gilt jetzt nicht als förderberechtigt.
Wer ist ein Härtefall?
Als Härtefall gilt, wenn durch die Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19 die laufenden Kosten nicht mehr gestemmt werden können, ein (überwiegendes) behördliches Betretungsverbot bestand oder im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens 50 Prozent des Umsatzes weg sind.
Aktuell war laut geltender Richtlinie für die Berechnung der Zuschüsse für den Betrachtungszeitraum 16.3. bis 15.4. 2020 der Umsatz dem des Monats März 2019 oder einem Drittel des Umsatzes des ersten Quartals 2019 gegenüber zu stellen. Spiegelgleich gilt dies für die beiden weiteren Betrachtungszeiträume 16.4. bis 15.5. sowie 16.5. bis 15.6.
Steuerberater fordern einfachere Antragstellung
Für Newcomer unter den Kleinstunternehmern wiederum ist bisher die Voraussetzung einer positiven Bilanz ein Problem. Wer 2019 im ersten Jahr des Bestehens viel in den Start investiert hat und deshalb Verlust machte, ist von der staatlichen Förderung nicht erfasst. Das soll sich auf Wunsch der Wirtschaft ebenfalls ändern.
Die Steuerberater urgierten zuletzt auch einfachere Antragstellung für ihre Klienten für sich. In Wien machen sich die Grünen für leichteren Zugang für Pflegekräfte zum Härtefallfonds stark. Viele 24-Stunden-Pflegerinnen, die jetzt im Ausland festsitzen und nichts verdienen, haben keine österreichische Steuernummer, eine der Voraussetzungen für die Hilfsgelder.