Mit zu erwartenden höheren Temperaturen steigt natürlich auch in der Coronakrise das Bedürfnis nach Badespaß und Abkühlung. In Bezug auf Öffnung der Freibäder - traditionell Anfang Mai - sieht es da aktuell nicht gut aus, auch wenn etwa in Wien Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) den Zugang ermöglichen will - allenfalls nur zu den Liegeflächen. Anders die Lage bei freien See- und Donauzugängen.
"Wenn die Abstandsregeln eingehalten werden können", heißt es dazu auf der Homepage des Sportministeriums, "spricht aus heutiger Sicht nichts dagegen, sofern kein Betretungsverbot etwa für Seezugänge besteht." Bei den Freibädern sei eine Öffnung per Anfang Mai hingegen nicht vorstellbar, weil die Einhaltung der Abstandsregel etwa bei den Zu- und Ausgängen, zu Badeschluss und etwa von Kindern schwer einhaltbar sei. Es werde daran gearbeitet, dies bei den Freibädern zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen.
Die Wahrung der Abstandsregeln aufgrund des Coronavirus in freien Seen und Donauzugängen gelte laut den Angaben naturgemäß auch im Wasser. Unter Einhaltung dieser Bestimmungen sollte das kühle Nass der Bevölkerung in diesem Bereich aber zur Verfügung stehen, sofern keine Betretungsverbote erlassen wurden bzw. bestehen. Ein Rundruf der APA - Austria Presse Agentur bei den Landesregierungen ergab da mehrheitlich freie Zugänge.
So etwa in Salzburg, wo es aus dem Büro von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) hieß, dass eine etwaige Begrenzung des Zugangs nur aufgrund der allgemeinen gesundheitlichen Situation erforderlich sein könnte. Demnach müsse man bei einer allfällig neuen Covid-19-Infektionswelle die Situation neu bewerten. Was die Strandbäder der Gemeinden betreffe, so würden diese auch in den Verantwortungsbereich der Gemeinden fallen. Bestehen derzeit Betretungsverbote, seien diese wie gesperrte Spielplätze der aktuellen Lage geschuldet.
Auch in Wien bleiben die frei zugänglichen Uferflächen unter Einhaltung der Abstandsregeln uneingeschränkt zugänglich. Laut einer Sprecherin der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) werde die Alte Donau aktuell für die Badesaison vorbereitet. Mähboote seien dort im Einsatz, um die Unterwasserpflanzen zu stutzen. In der Bundeshauptstadt gelten neben der Alten vor allem auch die Neue Donau sowie die Gewässer in der Lobau als beliebte Freizeitareale.
Badespaß ermöglicht man auch in Oberösterreich, an den freien See-Zugängen werde nicht gerüttelt. "Es ist für mich unabdingbar, den Österreicherinnen und Österreichern das Baden und Schwimmen an Seen, Bädern und Thermen bald wieder zu ermöglichen", meinte Sport- und Tourismuslandesrat Markus Achleitner (ÖVP). Allerdings seien dafür "flankierende Maßnahmen zur Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung notwendig".
Auch das Land Niederösterreich denkt derzeit nicht an Betretungsverbote für Seen. Die "strengen Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung" würden durch Polizisten kontrolliert. Darüber hinaus seien bis auf Weiteres keine weiteren Verordnungen geplant, hieß es am Dienstag auf Anfrage.
In Kärnten wurde von Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) betont, dass das Baden in einem See grundsätzlich nicht verboten sei. Punkto Bäder drängte der Politiker freilich auf rasche Entscheidungen vor der Sommersaison. "Für Kärnten ist die sichere und zeitnahe Öffnung der Bäder gerade für den Sommertourismus wichtig. Dazu braucht es vor allem Klarheit, unter welchen Bedingungen das passieren kann." Man erarbeite mit Bäderbetreibern "Guidelines". Einschränkungen wie im Burgenland plant Schuschnig nicht: "Eine Beschränkung des Zugangs von ganzen Seen ist derzeit vom Tisch."
Im Burgenland gilt bis einschließlich 30. April eine Verordnung, wonach das Betreten von Seebädern, Stegen, Seehütten und Hafenanlagen verboten ist. Ausgenommen sind neben Blaulichtorganisationen im Einsatz u.a. Berufsfischer, Besitzer von Seehütten und deren im selben Haushalt wohnende Personen sowie Personen mit Wohnsitz im Umkreis von 15 Kilometern zum Erholungsgebiet. Außerhalb der von der Verordnung erfassten Einrichtungen ist das Spazierengehen am Seeufer erlaubt, hieß es vom Koordinationsstab Coronavirus.
In Tirol wurde bezüglich der Zugänge zu den Seen auf die bestehende Bundesverordnung verwiesen. Dies gelte im Besonderen für den Reinthaler See und einen Teil der dortigen Liegefläche, die vom Land Tirol bewirtschaftet werden. Im Eigentum des Landes stehen zudem der Plansee und der Heiterwanger See. Bei beiden Seen sei jedoch nur die Seefläche ohne Liegefläche im Eigentum des Landes, weshalb sich die Frage nach der Nutzung der Anlage für das Land in diesen beiden Fällen nicht stelle, hieß es. Auch die Stadt Innsbruck, die im Besitz des Achensees ist, verwies auf die Bundesverordnung.
Die Vorarlberger Baggerlöcher und Badeseen sind bis auf Weiteres frei zugänglich. "Da sie keine Freizeit- oder Sportbetriebe sind, gelten für sie die allgemeinen Regeln zur Ausgangsbeschränkung", hieß es dazu aus dem Amt der Vorarlberger Landesregierung. Polizeisprecher Rainer Fitz erklärte, dass die Baggerlöcher und Badeseen als öffentlicher Raum im Rahmen der Gesamtstrategie der Polizei kontrolliert werden. "Wir führen bereits Kontrollen durch, etwa am Alten Rhein in Lustenau. Die Leute verhalten sich sehr verantwortungsvoll", lobte Fitz.
In der Steiermark gebe es keine eigenen Vorgaben oder Zutrittsbeschränkungen seitens des Landes. Gemeinden im Besitz von Seen könnten aber Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit zu gewährleisten, hieß es aus dem Büro von LH Hermann Schützenhöfer (ÖVP). Es wurde aber betont, dass laut Gesundheitsministerium derzeit ohnehin keine Badeseen, Schwimmbäder oder Freibäder geöffnet werden dürfen.