Wir kennen das aus der Flüchtlingsfrage. Kanzler Kurz spricht ein Thema offen an, viele stimmen ihm zu, aber „sagen darf man das doch nicht!“. Ähnlich verhält es sich jetzt in der Corona Krise: Wir beklagen das bestehende Rechtsstaatsdefizit. Und wenn der Kanzler sagt, es mag zwar sein, dass Maßnahmen verfassungswidrig sind, aber wozu die Aufregung, bis der Verfassungsgerichtshof darüber entschieden hat, sind sie ohnedies längst wieder außer Kraft, hallt ein kollektiver Aufschrei durch die Medienlandschaft. In Artikeln, Interviews und Presseaussendungen machen Experten ihrer Empörung Luft: „DAS darf man aber wirklich nicht sagen!“.
Georg Eisenberger