Es war ein langes Warten, seit Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler am vergangenen Mittwoch in Aussicht gestellt hatte, dass der Spitzensport schon ab heute, Montag, wieder trainieren dürfe. Und es dauerte auch bis Sonntag, ehe die entsprechende Verordnung, die in der Zwischenzeit schon die beachtliche Nummer 162/2020 trägt, fertig ausgearbeitet war. Bis dahin fragten sich viele, wer denn nun wirklich (trainieren) darf – und was genau.
Jetzt ist klar, wer tatsächlich als Spitzensportler gewertet wird; die Bundesregierung orientiert sich dabei am Bundes-Sportförderungsgesetz (siehe links) – dieses wiederum würde einen relativ weiten Kreis ziehen, denn neben der „Berufstätigkeit“ sind „nur“ Stars bei internationalen Meisterschaften in anerkannten Sportarten notwendig.
Damit der „Ansturm“ auf Trainingszentren aber kontrollierbar bleibt, hat sich die Sportsektion im Ministerium mit den Fachverbänden gekoppelt, die aufgefordert wurden, ihre Spitzensportler zu benennen. Und das hat zur Folge, dass nicht nur, wie zunächst von einigen gemutmaßt, die 600 SportlerInnen, die im Heer bzw. in der Polizei engagiert sind, und die 150 Kaderathleten des Österreichischen Skiverbandes ÖSV ab heute zum Training zugelassen sind, sondern – theoretisch – weit mehr.
Nicht viele Ausnahmen
„Das geht hin bis zum Orientierungslauf und Billard“, erklärt Sport-Sektionschef Philipp Trattner, der ergänzt: „Man kann aber sagen, dass der organisierte Sport sich sehr verständnisvoll gezeigt hat. Da wurden keine unverhältnismäßigen Forderungen gestellt.“ Soll heißen: Massenhaft Ausnahmen des nach wie vor aufrechten Betretungsverbots für Sportstätten wird es nicht geben – auch nicht für den Spitzensport.
Wobei auch Österreichs international derzeit wohl bester Sportler heute mit dem Training wieder beginnen darf: Dominic Thiem wird in Wien mit Vater Wolfgang und den Kollegen Dennis Novak, Sebastian Ofner und Jurij Rodionov im „Better Tennis Center“ loslegen, nicht mehr in der Südstadt – die steht dafür für Leichtathleten wie Diskus-Ass Lukas Weißhaidinger parat.
Was es aber neben der Nominierung durch den Verband auch braucht, ist die Sportstätte – und die kann ebenfalls nicht nach Belieben benannt werden. Ein Beispiel: In der Steiermark werden ab heute nur der Sportpark Hüttenbrennergasse, das Leichtathletik-Zentrum in Graz-Eggenberg und eventuell die Grazer Auster als nur eines von vier 50-Meter-Becken für Schwimmer in Österreich zur Verfügung stehen. In Kärnten ist es in einem ersten Schritt das Olympiazentrum Klagenfurt, das Heeressportzentrum Faak am See und das Ruderzentrum Völkermarkt.
Hausordnung für jeden
Exkurs: In der Steiermark werden auch Golfplätze geöffnet, kommen doch mit Matthias Schwab, Martin Wiegele, Lukas Nemecz, Timon Baltl und Sarah Schober gleich fünf von neun österreichischen Spitzengolfern aus der Steiermark. Warum die Verordnung so wichtig war? „Weil alle Sportstätten-Betreiber auch eine Hausordnung erstellen mussten, um im Fall eines Verstoßes sanktionieren zu können“, erklärt Trattner. Dementsprechend strenge Regelungen gibt es, wie Arno Arthofer, Landessportdirektor in Kärnten, erklärt: „Jede Trainingsgruppe bekommt eine bestimmte Zeit. Danach wird alles desinfiziert, dann erst kommt die nächste.“ Über weitere Sportarten, die mit dem Training beginnen dürfen, wird wöchentlich neu entschieden.