Nein. Entgegen zuletzt kolportierter falscher Darstellungen hält die Regierung an ihrem Plan fest, gastronomischen Betrieben erst ab Mitte Mai die Öffnung von Gaststuben und Gastgärten zu ermöglichen – unter strengen Auflagen: Grundbedingungen sind etwa Abstandsgebot sowie Maskenpflicht.

Die große offene Frage: Wer darf neben zusammenlebenden Familienmitgliedern (in jeglicher Konstellation) beziehungsweise Wohnungskollegen sonst noch in unmittelbarer Nähe Platz nehmen? Wie viele Personen dürfen sich über den Kern der Familie hinaus treffen?

Die Öffnungszeiten für die so begehrten Abendstunden in den Sommermonaten, ist die Regierung offenbar bereit, freizugeben. Hintergrund: Nur dann ist eine Öffnung wirtschaftlich lukrativ und damit auch sinnvoll.