Die Grenzkontrollen im Zuge der Coronaviurs-Pandemie haben für die rund 200.000 Einpendler aus dem Ausland zu erheblichen Reiseproblemen geführt - und in Österreich zu einem Arbeitskräftemangel in der Pflege, den Produktionsbetrieben und der Landwirtschaft. Die Regierung bemüht sich diesbezüglich um weitere Zugeständnisse der Nachbarstaaten.
"Derzeit laufen Verhandlungen mit Ungarn und Rumänien über eine Lösung, mit der Rumäninnen und Rumänen, die in Österreich tätig sind, mit dem Zug durch Ungarn zu ihrem Arbeitsplatz Reisen können", teilte heute Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) mit.
Im folgenden ein Überblick über die Regelungen an den Grenzen:
Tschechien
Die Ausnahmen für Pendler aus dem Gesundheitsbereich werden auf ab 14. April auf Mitarbeiter im Bereich der kritischen Infrastruktur ausgeweitet, wie technische Beschäftigte in Krankenhäusern. Zudem wurde das Mindestintervall auf 14 Tage verkürzt.
Ungarn
Ungarische Staatsbürger und EWR-Bürger mit Wohnsitz in Ungarn dürfen nach Ungarn ein- und ausreisen, es besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende.
Slowakei
Es gilt ein Einreiseverbot für nichtslowakische Staatsangehörige und eine 14-tägige Quarantänepflicht in staatlichen Einrichtungen für alle Einreisenden. Davon ausgenommen sind alle Personen deren Wohnsitz in der Slowakei ist, und die bis zu 30 km von der Staatsgrenze entfernt arbeiten und eine Bestätigung ihres Arbeitgebers mit sich führen.
Slowenien
Slowenische und ausländische Staatsangehörige müssen 14 Tage nach Ankunft in Quarantäne verbringen, wobei die Details im Einzelfall vom Gesundheitsministerium festgelegt werden. Pendler sind von den Quarantänevorschriften ausgenommen. Sie müssen neben einem amtlichen Reisedokument einen Nachweis des Arbeitsverhältnisses mitführen.
Rumänien
Für alle Einreisende gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht. Wie das "profil" kürzlich berichtete dürfen wegen einer neuen Notstands-Verordnung 306 Altenbetreuerinnen nicht von Rumänien nach Österreich einfliegen. Zudem können jene Pfleger, die seit Wochen Sonderschichten in Österreich einlegen, nicht nach Rumänien zurückfliegen.