Wegen ihrer besonderen Belastung in der Corona-Krise erhalten Pflegekräfte in Deutschland eine Sonderprämie von 1.500 Euro. Darauf einigten sich die Gewerkschaft ver.di und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) am Wochenende, wie ver.di am Montag bekannt gab.
Die Eckpunkte eines speziellen Tarifvertrags sehen demnach vor, dass Vollzeit-Beschäftigte in der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Pflege mit dem Juli-Gehalt zusätzlich 1.500 Euro erhalten, Teilzeitbeschäftigte einen Anteil entsprechend ihren tatsächlich geleisteten Stunden.
Die Prämie soll den Angaben zufolge an Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und Pflegeleitungen gezahlt werden. Auch Alltagsbegleiterinnen und -begleiter, Betreuungskräfte und Assistenzkräfte sollen profitieren. Auszubildende in der Pflege sollen eine Prämie von 900 Euro erhalten.
Die Tarifvertragsparteien orientierten sich am Geltungsbereich des Pflegemindestlohnes. Über den Tarifabschluss müssen noch die jeweiligen Entscheidungsgremien der Tarifvertragsparteien beraten.
"Die Politik muss hier dringend umsteuern"
Ver.di-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler forderte, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären, damit alle Arbeitgeber diese Prämie zahlen müssten - auch die kommerziellen Anbieter, "die faire Löhne für die verantwortungsvolle Arbeit in der Pflege verweigern". Die Corona-Pandemie führe allen vor Augen, wie wichtig die Versorgung von alten und pflegebedürftigen Menschen sei. "Markt und Wettbewerb haben hier nichts verloren, die Politik muss hier dringend umsteuern", verlangte Bühler.
Für die BVAP wies Vorstandsmitglied Gero Kettler darauf hin, dass die Prämie eine Anerkennung der besonderen Belastung in dieser Krise sei und keineswegs eine angemessene Vergütung für die auch im Alltag verantwortungsvolle, oft belastende und zu schlecht bezahlte Arbeit ersetze. Deshalb arbeiteten BVAP und ver.di weiter daran, einen Tarifvertrag abzuschließen, der auf alle Arbeitgeber ausgedehnt werden solle.
Beide Tarifvertragsparteien hoben hervor, dass Altenpflegeheime und ambulante Dienste unverzüglich mit Schutzausstattung versorgt werden müsste. Hier sitze man "auf einem Pulverfass", das kein Geld der Welt ausgleichen könne, warnten Kettler und Bühler übereinstimmend.
Bonuszahlungen an Arbeitnehmer für ihren Einsatz in der Coronavirus-Pandemie sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt für Beihilfen oder Sachleistungen bis zu einer Höhe von einmalig 1.500 Euro, wie der deutsche Finanzminister Olaf Scholz am Freitag erklärt hatte.