Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) plädiert für eine Verpflichtung, die derzeit freiwillige "Stopp Corona App" des Roten Kreuzes zu nutzen. "Wenn evident ist, dass wir die Menschen schützen können und jeder Kontakt festhalten wird, dann sage ich dazu Ja", sagte er laut Vorausmeldung im Nachrichtenmagazin "profil". Zudem hält er Teilverstaatlichungen im Gegenzug für Hilfen für sinnvoll.
Zeitlich begrenzte Installationspflicht?
Wenn die Rote-Kreuz-App einen gewissen Verpflichtungsgrad hat, könnte sie noch mehr helfen, glaubt der Nationalratspräsident. Verfassungsrechtlich geprüft werde derzeit, ob für Menschen, welche die App nicht installieren, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt bleiben soll. Wenn man die Verpflichtung zur App zeitlich befristet und mit einer Sunset-Klausel versieht, die ein Außerkrafttreten vorsieht, dann sei das mit der EU-Datenschutzverordnung und der Verfassung vereinbar, beruft er sich auf nicht näher genannte Experten.
Laut "Standard" gibt es derzeit Diskussionen über eine Kooperation des Roten Kreuzes mit den Entwicklern von Novid20, einem gemeinnützigen Zusammenschluss von Experten, Softwareentwicklern und Datenschutzrechtlern. Auch mit dem gerade erst vorgestellten, europaweiten Pepp-PT-Projekt sei man im Gespräch, bestätigte die Firma Accenture, die für das Rote Kreuz die App entwickelt.
Teilverstaatlichungen denkbar
Weiters kann sich Sobotka im Gegenzug für Hilfen des Staates Beteiligungen an Unternehmen vorstellen: "Man muss zumindest bei der kritischen Infrastruktur Beteiligungen prüfen. Wie weit das bei anderen Unternehmen geht, muss man diskutieren." Diese möglicherweise befristeten Maßnahmen könnten durchaus sinnvoll sein. Auf der Hand liegt für den Nationalratspräsidenten auch: "Wer staatliche Hilfe beansprucht, kann keine Dividende ausschütten."
Ob die Ausgangsbeschränkungen nach Ostermontag gelockert werden, beantwortete Sobotka so: "Möglich. Es ist uns bewusst, dass die Menschen Perspektiven brauchen."