Von einem kuriosen Fall der Umgehung der Corona-Gesetze durch den Einzelhandelhat am Freitag das Ö1-"Mittagsjournal" berichtet. Demnach hat ausgerechnet der Obmann seiner Handelssparte der Wirtschaftskammer Österreich, Wolfgang Krejcik, mit einem Rampenverkauf heimlich Elektrogeräte ab Hof verkauft. Krejcik behauptete, dass dies legal sei, das Gesundheitsministerium korrigierte den Unternehmer.
Ein Detektiv hatte am 1. April einen Testkauf in einem Wiener Geschäftslokal des Bundesobmanns für Elektrohandel, Krejcik, getätigt. "Von einer kontaktlosen Abholung konnte natürlich keine Rede sein, beim Verladen wurde kräftig von Mitarbeitern mitgeholfen und weiters konnte der Testkäufer beobachten, dass einem älteren Herrn, also der Risikogruppe zugehörig, ein Kopfhörer vor dem Geschäftslokal des Spitzenfunktionärs der WKO verkauft wurde", berichtete Michael Dohr von der Anwaltskanzlei Sommerbauer & Dohr.
Dohr kritisierte, wenn sich eine Interessenvertretung beziehungsweise der Obmann seiner Handelssparte nicht einmal selbst an die gesetzlichen Vorgaben halte, es aber von seinen Mitgliedern verlangt werde, dann herrsche von der WKO Erklärungsbedarf. Krejicik behauptete im "Mittagsjournal", dass der Rampenverkauf legal sei.
Jedenfalls habe er kraft seines Amtes entschieden, dass Rampenverkauf zulässig sei, sagte der Spartenobmann, und das habe er auch allen 15.000 Mitgliedern so kommuniziert.
Gesetz "zu unscharf formuliert"
Anwalt Dohr konterte, dass dies nicht stimme. Seinem Mandanten sei von der Wirtschaftskammer ein Rampenhandel ausdrücklich verboten worden. Dohr sieht auch das Gesundheitsministerium in der Pflicht, das Gesetz sei zu unscharf formuliert.
Zudem sah sich Krejcik in seiner Vorgehensweise bestätigt, weil der Gesetzgeber in der Nacht auf Freitag beschlossen habe, die Abholung von Speisen bei Gaststätten ausdrücklich zu erlauben, solange diese nicht vor Ort konsumiert würden und auch die vorgeschrieben Abstände eingehalten würden. Das müsse wohl auch für andere Betriebe gelten, glaubt Krejcik.
Der ebenfalls im "Mittagsjournal" befragte Clemens Auer vom Gesundheitsministerium widersprach dieser Auslegung und stellte klar:
Auch eine Auslegung, dass es außerhalb des Verkaufsraums stattfinde, ließ Auer nicht gelten. "Das ist ein Kundenbereich, um es ganz präzise zu sagen ..., das Betreten des Kundenbereichs ist nicht - und das ist das 'Wording' in der Verordnung - gestattet. Und in dem Fall verlagere ich ja nur von 'indoor' auf 'outdoor'." In der Gastronomie und für einen Würstelstand wäre bei einer Vorbestellung eine Abholung unter Einhaltung der Sicherheitsabstände aber möglich.
Etwaige Lockerungen nach Ostern
Etwaige Lockerungen für andere Bereiche als die Lebensmittelbranche werde es eventuell nach Ostern geben. "Wir werden diese Dinge alle sehr, sehr sorgfältig bedenken. Aber im Augenblick sind die Lockerungen, die da jetzt durch die neue Verordnung gekommen sind, ausschließlich in diesem Bereich Lebensmittel zu verstehen", präzisierte Auer.
Der Handelsverband forderte indes noch am Freitag , dass man die Abholung per "Click&Collect" noch vor Ostern zulassen solle.