Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) hat am Freitag in einer Pressekonferenz eine Lockerung der wirtschaftlichen Einschränkungen angedeutet. Man werde die Fahrpläne für das langsame Hochfahren ab nächster Woche vorstellen, sagte Kogler. Seit 16. März sind die meisten Geschäfte und Lokale wegen der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie geschlossen.
Die Regierung hat in der Pressekonferenz die Details des 15 Milliarden Euro schweren Nothilfefonds für Unternehmen vorgestellt - nicht zu verwechseln mit dem Härtefallfonds für Selbstständige.Die Obergrenze der Hilfsgelder liegt bei drei Monatsumsätzen, maximal 120 Millionen Euro. Das Paket umfasst auch einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Anträge sind ab kommender Woche möglich.
Zwei Phasen
Konkret bestehe das Modell aus zwei Phasen, erklärt Finanzminister Gernot Blümel. Die erste ist ein Kredit mit einer staatlichen Garantie von 90 Prozent. Ansprechpartner sind die Hausbanken. Anspruchsberechtigt seien Firmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent haben, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Die Kredite laufen auf fünf Jahre und können verlängert werden und stehen auch Unternehmen offen, die keinen Umsatzrückgang haben. Abgedeckt wird der tatsächliche Liquiditätsbedarf eines Unternehmens. Der Zinssatz beträgt höchstens ein Prozent, zuzüglich Garantieentgelten von 0,25 bis 2 Prozent.
Die zweite Phase ist eine Rückzahlung von durch die Maßnahmen entstandenen Verlusten. Konkret werden Fixkosten erstattet, die unabdingbar sind. Das umfasst etwa Mieten, Strom, Gas, Internet, Zinsaufwendungen, Leasingkosten oder Versicherungen, aber auch einen fiktiven Unternehmerlohn, der sich an den Bestimmungen des Härtefallfonds bemisst, sowie unverkäuflich gewordene Waren, die verderblich sind oder mindestens 50 Prozent ihres Wertes verloren haben, etwa Blumen oder andere Saisonware.
Bis zu 75 Prozent
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer erklärt die Details der Entschädigung: Die Gewährung des Kredits soll dem Unternehmen rasch Liquidität zuführen. Die Abrechnung des Zuschusses wird dann auf Basis der Jahresbilanz erfolgen, also im Laufe des Jahres 2021. Unternehmen, die in der Krise - beginnend mit 16. März, Ende noch offen - im Vergleich zur Vorjahresperiode zwischen 40 und 60 Prozent Umsatz verlieren, sollen 25 Prozent der Fixkosten dieser Periode ersetzt bekommen. Bei Umsatzverlusten zwischen 60 und 80 Prozent sind es 50 Prozent, über 80 Prozent 75 Prozent. Der Zuschuss ist steuerfrei.
Bei Firmen, die in der Phase 1 den Überbrückungskredit beantragt haben, reduziert sich die Kreditsumme. Unternehmen mit genug Liquidität, die keinen Kredit beantragen, können die Verlust-Rückzahlung nach Ende des Geschäftsjahres beantragen.
Dividendenstopp und Bonität
Kriterium für die Hilfe ist die Geschäftstätigkeit bzw. Liquiditätsprobleme in Österreich. Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern können den Zuschuss beantragen, auch wenn sie Mitarbeiter gekündigt haben. Größere Unternehmen hingegen nur, wenn sie auf Kurzarbeit zurückgreifen und keine Mitarbeiter kündigen.
Im Gegenzug müssen Unternehmen, die Staatshilfe bekommen, im Zeitraum 16.3.2020 bis 16.3.2021 auf Dividenden aus dieser Liquiditätshilfe verzichten. Vor dem 16. März 2020 beschlossene Dividenden können aber noch ausgezahlt werden. Boni an den Vorstand dürfen maximal halb so hoch sein wie im Vorjahr.
Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck stellt eine weitere begleitende Maßnahme vor. Unternehmen die eine Staatshilfe im Zuge der Coronakrise in Anspruch nehmen, müssen sich nicht vor einer Herabstufung ihrer Bonität fürchten. Die Bonität bleibt auf dem Niveau, die sie vor der Coronakrise hatte.
Der Corona-Hilfsfonds wird über die neugegründete COFAG - Covid-19 Finanzierungsagentur abgewickelt. Die ersten Gelder können ab 8. April beantragt werden.
Aufschub für Kredite
Bei einer weiteren Maßnahme, die in den vergangenen Tagen schon angekündigt wurde, gibt es nun auch Details. Privatpersonen und Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern, die wegen der Coronakrise weniger Einkommen haben, können bei der Bank die Zahlung von Kreditraten für mindestens drei Monate aussetzen.