Die neuerdings in zahlreichen Lebensmittelgeschäften zum Schutz vor Übertragung des Coronavirus angebrachten durchsichtigen Kunststoffscheiben sind nun zum Inhalt juristischer Auseinandersetzungen geworden. Konkret geht es um die Markenbezeichnung "Spuckschutz", die sich ein oberösterreichisches Unternehmen rechtlich sichern ließ. Und diese wird nun mit Anwaltsschreiben verteidigt.
Laut Markenregister des österreichischen Patentamts ist "Spuckschutz" seit knapp 18 Jahren als Markenwortlaut geschützt, die Rechte dazu besitzt das Unternehmen Gyrcizka KG mit Sitz im oberösterreichischen Schwertberg, berichteten die "Salzburger Nachrichten" am Mittwoch. Der Glas-, Metall- und Kunststoff-Großhändler Fritsche in Anthering bei Salzburg, der auf seiner Homepage ebenfalls "Spuckschutz" anbietet, erhielt deshalb kürzlich einen Anwaltsbrief aus Oberösterreich. Neben Unterlassung und Beseitigung des "gesetzwidrigen Umstands" werden auch finanzielle Ansprüche gestellt. Als vorläufiger Schadensersatz werden 15.000 Euro gefordert - dazu sämtliche Rechnungen, aus denen die unter dem Titel "Spuckschutz" erzielten Umsätze und Gewinne hervorgehen, heißt es im Zeitungsartikel.
Profit aus der Krise schlagen
Die Anwältin des Salzburger Unternehmens, Christine Bitschnau, bezweifelt, dass der Begriff überhaupt schützbar sei: "Das Wort ,Spuckschutz' ist in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen. Die Firma Gyrcizka hat sich etwas schützen lassen, das nicht schützbar ist", sagt sie. Das sei, als würde man sich "Guten Morgen" schützen lassen. Sie ortet im rechtlichen Vorgehen den Versuch, aus der Coronakrise Profit zu schlagen und die Konkurrenz unter Druck zu setzen. Denn sie wisse von weiteren Betrieben, die das gleiche Schreiben erhalten hätten.
Das Wort "Spuckschutz" beinhalte ein kreatives Element und sei deshalb europaweit geschützt, entgegnete der Anwalt der Gyrcicka KG, Matthäus Metzler. Denn es gebe auch andere Bezeichnungsmöglichkeiten für diese Art von Schutzgläsern. "Mein Mandant vertreibt unter der Bezeichnung ,Spuckschutz' seine Ware und wird damit auf dem Markt auch in Verbindung gebracht." Derzeit finde die rechtswidrige Inanspruchnahme der Marke "in noch nie da gewesener Form und Dimension statt". Gyrcizka habe nicht vor, andere vom Vertrieb von Schutzgläsern abzuhalten, aber ein Interesse daran, dass das ohne Verletzung seiner Markenrechte erfolge, so Metzler.