Das Land Tirol hat am Donnerstagabend alle Personen, die sich vom 13. März bis zur Schließung des Skigebiets Axamer Lizumam 16. März im Skigebiet oder im Raum Axams aufgehalten haben und Symptome aufweisen, dazu aufgerufen sich bei 1450 zu melden. Mindestens zwei Personen von drei ausländischen Touristengruppen waren in ihrer Heimat positiv auf das Coronavirus getestet worden.
Die drei Touristengruppen aus Schweden, den Niederlanden und Irland hatten sich, wie die Tiroler Gesundheitsbehörden nun erfuhren, vom 13. bis zum 16. März in Götzens bzw. Axams in diversen Hotels und Apres-Ski-Lokalen aufgehalten. Die Länder der drei betroffenen Touristengruppen werden umgehend über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt, hieß es.
Laut Einschätzung der Gesundheitsbehörden kann es vom letzten Kontakttag, also vom 16. März beginnend bis zum 30. März zu möglichen Corona-Ansteckungen kommen. "Wer sich in den genannten Lokalitäten bzw. im Skigebiet aufgehalten hat, soll auf den Gesundheitszustand achten und sich im Krankheitsfall an die Hotline 1450 wenden", appellierte Landessanitätsdirektor Franz Katzgraber. Man werde auch mit allen Mitarbeiterin in Verbindung treten, die in touristischen Betrieben gearbeitet haben.
Folgende Örtlichkeiten wurden vom Land genannt: Die Gondel und Liftanlagen in der Axamer Lizum, die Almbar, das Dohlennest, die Bärenhütte bzw. Pleisenhütte, die Sunnalm, das Hoadl, das Hotel Edelweiss in Götzens, das ClubHotel, das Tiroler Haus, der öffentliche Skibus in die Axamer Lizum, das Golfstüberl Birgitz, das Sportcafe Götzens, der Intersport Axamer Lizum, das Gasthaus Bini's und das Alparthotel in Götzens.
Anzeige droht
Die Gesundheitsbehörden wiesen in diesem Zusammenhang außerdem erneut darauf hin, dass es unter anderem auch für Inhaber von Gast- und Schankbetrieben bei meldepflichtigen Erkrankungen, zu denen auch das Coronavirus zählt, eine gesetzliche Verpflichtung gibt, Erkrankungen zu melden. In den letzten Tagen hätten gewisse Zusammenhänge seitens der Gesundheitsbehörden erst nach Rückmeldungen aus der Bevölkerung und nach darauffolgend nochmaligen Nachgehen der Gesundheitsbehörden aufgeklärt werden können.
Auch die ausländischen Gesundheitsbehörden hätten den Tiroler Behörden keine Meldungen erstattet. Das Land Tirol wies ausdrücklich darauf hin, dass Lokalbesitzern bei Nichtanzeige einer meldepflichtigen Krankheit eine Anzeige nach dem Epidemiegesetz drohe.