Ausnahmezustand am Arbeitsmarkt und beim heimischen Arbeitsmarktservice. AMS-Boss Johannes Kopf rechnet in den nächsten Tagen mit tausenden Menschen, die sich arbeitslos melden. Insbesondere aus dem Fremdenverkehrsbereich, in dem die Wintersaison mit diesem Wochenende ein Monat früher endete als geplant. Gleichzeitig ist aber auch das AMS aufgerufen, soziale Kontakte möglichst zu minimieren.
Deswegen appelliert Kopf, nicht persönlich zur Geschäftsstelle zu kommen, sondern andere Kanäle zu nutzen, um sich arbeitslos zu melden. Möglich macht das ein Erlass des Arbeitsministeriums. Dieser sorgt ab sofort dafür, dass Anträge auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe auch ohne persönliche Vorsprache beim AMS gestellt werden können. Als „besten Weg“ nennt Kopf das digitale eAMS-Konto, möglich ist der Antrag aber auch telefonisch oder per E-Mail.
Gleichzeitig mit dieser Sonderregelung tritt ab heute auch das neue, von der Regierung in einem ersten Schritt mit 400 Millionen Euro dotierte, Kurzarbeitsmodell in Kraft. Dieses sei laut Johannes Kopf „so attraktiv, dass ich nur an alle appellieren kann, sich das anzuschauen“. Oder wie es Arbeitsministerin Christine Aschbacher formuliert: „Meine Bitte an alle Unternehmen: Nützen Sie die Corona-Kurzarbeit, wenn es wirtschaftlich irgendwie möglich ist.“
Wie aber sieht der Weg zur neuen Kurzarbeit aus? Ab heute kann der Antrag dafür beim AMS gestellt werden. Und zwar von jedem Betrieb, unabhängig von Größe und Branche. Es braucht dazu im Vorfeld nur betrieblichen Konsens, also das Vorliegen einer unterschriftsreifen Betriebsvereinbarung/Einzelvereinbarung. Gibt es diesen, kann binnen 48 Stunden – in diesem Zeitraum versprechen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft die notwendige Genehmigung – mit der Kurzarbeit begonnen werden. Was bedeutet, dass die wöchentliche Arbeitszeit über längere Zeit auf null Prozent reduziert werden kann, im gesamten Durchrechnungszeitraum allerdings müssen mindestens zehn Prozent erreicht werden. Außerdem sind Arbeitnehmer verpflichtet, vor der Kurzarbeit sämtlichen Urlaub aus früheren Jahren – nicht aber den aktuellen – zu verbrauchen.