Was ist ab Montag, 16. März, geplant?
Ab Montag sollten alle Österreicher bis auf Weiteres zu Hause in den eigenen vier Wänden bleiben, auf Basis des Epidemiegesetzes und „zum Schutz der Bevölkerung vor einer Weiterverbeitung des Coronavirus (SARS-CoV-2).“ Ausnahmen gibt es, je nach Zählweise, in vier bis sechs Fällen. Wer zur Arbeit muss, darf natürlich seine Wohnung verlassen. Idealerweise sollten nur Mitarbeiter der Gesundheitsbehörden, der Sicherheitsbehörden, der Supermärkte, der Apotheken der Arbeit nachgehen. Da aber auch Lehrer (für die Kinderbetreuung), Mechaniker (Reparatur von Polizei- und Rettungsfahrzeugen), die Betreiber von Handyshops, Bankangestellte zur Aufrechterhaltung des Systems benötigt werden, ist der Kreis etwas größer als intendiert.
Wann darf ich noch die Wohnung verlassen?
Außer Haus darf man außerdem, um seine Grundbedürfnisse abzudecken (zweite Ausnahme). Das inkludiert den Gang zum Supermarkt, zum Bäcker, zum Fleischer, in die Apotheke, in die Drogerie, zur Bank oder zum Bankomat. Davon sind natürlich auch Arztbesuche oder Termine bei der Physiotherapie, allenfalls beim Optiker erfasst. Der Friseurbesuch entfällt aus dem simplen Grund, dass Friseure am Montag gar nicht mehr aufsperren.
Darf ich die pflegebedürftige Mutter oder Großmutter aufsuchen?
An sich sollte man gerade Kontakte mit Alten und Kranken wegen der Gefahr der Ansteckung komplett unterbinden. Wenn Alte, Kranke, Menschen mit Einschränkungen auf die Hilfe von Dritten angewiesen sind, ist das Verlassen der eigenen vier Wände erlaubt (dritter Grund). Spitalsbesuche entfallen aus dem einfachen Grund, dass Spitäler ihre Pforten geschlossen haben. Ausgenommen sind Besuche in der Kinder- und der Palliativstation.
Was ist, wenn ich ein Kind zur Kinderbetreuung in der Schule oder im Kindergarten abgeben will?
Das ist natürlich erlaubt (vierte Ausnahme).
Darf ich mit dem Hund Gassi gehen?
Natürlich, allerdings nur in der Nähe der eigenen Wohnung, des eigenen Hauses (fünfte Ausnahme).
Darf ich auf den Berg gehen, an den See fahren, eine Runde durch die Stadt machen?
Auch in Zeiten von Corona bleibt eine Runde ums Haus, Joggen, eine Radtour, aber auch etwa in den Wienerwald fahren, um dort spazieren zu gehen, erlaubt (sechste Ausnahme). Wichtig ist, dass man nur im engsten Kreis unterwegs ist - und ein Meter Abstand zu anderen gewährleistet ist, erläuterte das Gesundheitsministerium die neuen "Verkehrsbeschränkungen".
Darf man sich mit dem Freund, dem Nachbarn treffen, um sich die Füße zu vertreten?
Nein. Erlaubt sind nur Spaziergänge mit Familienmitgliedern bzw. mit Personen, mit denen man den Haushalt teilt.
Darf ich mit den Kindern auf den Spielplatz?
Nein, diese werden ohnehin behördlich gesperrt, um die Infektionsgefahr einzubremsen.
Wann wird die Polizei tätig? Werden Straßenkontrollen durchgeführt?
Derzeit wird die entsprechende Verordnung ausgearbeitet. Zu hören ist, dass sich die Polizei zunächst darauf konzentrieren soll, größere Menschenansammlungen auf Plätzen (Hauptplatz und Jakominiplatz in Graz, in Wien etwa im Prater oder am Donakanal) aufzulösen. Ob die Ausfahrtsstraßen abgesperrt und Fahrzeuge dann - wie bei der Alkoholkontrolle - aufgehalten werden, ist offen.
Ist vorstellbar, dass das Bundesheer Straßen kontrolliert?
Es ist noch nicht klar, in welchem Ausmaß das Bundesheer zu Assistenzzwecken zum Einsatz kommen wird. Gesetzlich bestünde die Möglichkeit.
Was ist, wenn ich mich nicht an die Vorgaben halte?
Sollten sich Gruppen der Aufforderung zur Auflösung widersetzen, drohen Strafen bis zu 2.180 Euro, im Falle des Negierens von Betretungsverboten (etwa Spielplätzen) bis zu 3.600 Euro.