Der schwer am neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankte Wiener Anwalt dürfte nicht der Verursacher der weiteren drei Infektionen in seiner Kanzlei sein - betroffen sind zwei Anwälte und eine junge Juristin, die mittlerweile als Rechtspraktikantin dem Landesgericht für Strafsachen zugeteilt ist. Davon gehen die Behörden aus. Nun wird nach dem Auslöser der Infektionskette gesucht.

Seitens des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) hieß es am Mittwoch, keine der drei neuerkrankten Personen - allesamt zeigen einen asymptomatischen bzw. leichten Verlauf und befinden sich in häuslicher Quarantäne - habe Kontakt zu dem älteren Anwalt gehabt, der seit längerem im Kaiser-Franz-Josefspital behandelt wird und der nicht mehr ansprechbar ist. Die Behörden gehen daher davon aus, dass sich die vier Juristen entweder bei einem externen Krankheitsträger infiziert haben oder der Verursacher ein weiterer Kanzleimitarbeiter ist, dessen Erkrankung mit dem Coronavirus inzwischen wieder ausgeheilt ist. Denn abgesehen von den drei positiven Proben gibt es vorerst keine weitere bestätigte Erkrankung in der betroffenen Kanzlei Wolf Theiss.

"Es muss eine Person geben, die sowohl mit dem älteren Anwalt Kontakt hatte wie auch mit den drei anderen positiv getesteten oder zumindest mit einer davon", vermutet man im KAV. In diese Richtung laufen nun die behördlichen Ermittlungen. In diesem Zusammenhang wird betont, dass die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Wolf Theiss "hervorragend und völlig reibungslos" verlaufe. Das Unternehmen hat hinsichtlich der erkrankten Mitarbeiter detaillierte Bewegungs- und Kontaktprofile zur Verfügung gestellt, die sämtliche Personen erfassen, mit denen die Betroffenen in der jüngeren Vergangenheit Umgang hatten und die das Coronavirus in die Kanzlei eingeschleppt haben könnten.

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