Die Respektlosigkeit von Touristinnen und Touristen gegenüber Monumenten und Denkmälern sorgt weiterhin für Aufregung in Italien. Zwei Jugendliche haben in der Nacht auf Donnerstag die Kopie der Statue von Michelangelos Meisterwerk "David" auf dem Piazzale Michelangelo in Florenz bestiegen. Zwei Jugendliche, ein Bursch und eine junge Frau, wurden gefilmt, während sie auf den Sockel der Statue kletterten und sich dann an die Beine des "David" anklammerten.
Das Video wurde auf sozialen Netzwerken veröffentlicht und löste Empörung aus. Die Statue befindet sich auf dem Piazzale Michelangelo, von dem man einen atemberaubenden Ausblick auf die Stadt Florenz genießt. Das Original der "David"-Skulptur, die Michelangelo aus einem einzigen Marmorblock schuf, wird seit 1873 in der Galleria dell'Accademia aufbewahrt. Sie zeigt den biblischen David in dem Moment, in dem er mit der Steinschleuder den Kampf gegen den Riesen Goliath aufnehmen will. Michelangelo hatte seinen nackten biblischen Helden zwischen 1501 und 1504 geschaffen, er gilt vielen als Inbegriff der männlichen Schönheit.
Löwenfans bemalten Kulturerbe
Zuletzt gab es immer wieder Debatten in Bezug auf Vorfälle bei Monumenten mit Touristen. Zwei urlaubende 1860-München-Fans wurden am Mittwoch angezeigt, nachdem sie die Säulen des berühmten Vasari-Korridors in Florenz, der die Gemäldegalerie Uffizien mit dem Palazzo Pitti verbindet, beschmiert hatten. Die jungen Männer sollen auf insgesamt sieben Säulen des historischen Gangs die Buchstaben und Zahlen "DKS 1860" mit schwarzer Farbe gemalt und zudem den Innenbereich beschmiert haben. Anhand von Videoaufnahmen von Überwachungskameras in der Gegend konnten sie identifiziert werden.
Namen in Kolosseum-Wand geritzt
Auch wurden Italienreisende unlängst dabei erwischt, wie sie die Anfangsbuchstaben ihres Namens in eine Wand im Kolosseum in Rom ritzten. Die Vorfälle hatten die Empörung von Kulturminister Gennaro Sangennaro ausgelöst. Einer der Täter wurde unlängst identifiziert. Es soll sich um einen in England lebenden Bulgaren handeln. Bei Verurteilung drohen zwei bis sechs Jahre Gefängnis sowie 15.000 Euro Geldstrafe.