Klein, kleiner, noch kleiner – in Paris werden zahlreiche Ein-Zimmer-Wohnungen vermietet, die unvorstellbar und oft auch unzulässig winzig sind. In einem haarsträubenden Fall geht die Stadt nun gegen die Vermietung eines 4,7 Quadratmeter großen Appartements vor, für das ein Kellner eine Monatsmiete von 550 Euro bezahlt, wie die Zeitung "Le Parisien" berichtet.
Wenn der 42-Jährige auf sein Hochbett klettert, ist Akrobatik gefragt, denn es gibt nur 50 Zentimeter Platz zwischen Matratze und Zimmerdecke. "Ich komme nur zum Schlafen her, ansonsten ist es deprimierend", meint er. Die Stadt hat das Zimmer inzwischen für unbewohnbar erklärt und will dem Kellner zivilrechtlich beistehen.
Gesetzwidrig
Das Gesetz schreibt eigentlich vor, dass eine Wohnung mindestens aus einem Hauptraum mit einer Oberfläche von mindestens neun Quadratmetern, einer Deckenhöhe von wenigstens 2,20 Meter oder einem Volumen von 20 Kubikmetern bestehen muss. In diesem Fall hatte die Vermieterin einfach ein Volumen von 24 Kubikmetern in den Mietvertrag geschrieben, das Doppelte der tatsächlichen Größe, wie die Zeitung schrieb. Kellner Massi, der aus Algerien stammt, zahlte 2018 bei seiner Ankunft in Paris 300 Euro an eine Immobilienagentur, mit sechs anderen Kandidaten stand er für das Zimmer an.
Der Fall von Massis Mini-Zimmer illustriere die Wohnungskrise in Frankreichs Hauptstadt, sagte der Sprecher des Vereins "Recht auf Wohnen" (DAL), Jean-Baptiste Eyraud, dem "Parisien". Vermieter nutzten dies aus und böten unmögliche Quartiere an. Wie ein Verantwortlicher der Wohnbehörde der Stadt erklärte, gibt es in Paris 58.000 frühere Dienstbotenzimmer, die sogenannten chambres de bonne, die weniger als acht Quadratmeter groß seien und teils auch vermietet würden.