Wer nach bekannten digitalen Sprachassistenten wie Siri oder Alexa benannt ist, hat im Fall seelischer Belastungen das Recht zu einer Vornamensänderung. Das entschied das Verwaltungsgericht im niedersächsischen Göttingen nach eigenen Angaben vom Donnerstag in einem Rechtsstreit zwischen einem Mädchen und einer Stadtverwaltung. Die Eltern des Mädchens wollten für ihre Tochter demnach das Recht auf eine Namensänderung durchsetzen, da diese stark unter Mobbing leide.
Die zuständige Stadtverwaltung wies den Antrag laut Gericht aber ab, weshalb es zu einem Prozess kam. Die Richter kamen darin zu dem Schluss, dass die seelische Belastung der Klägerin im Vorschulalter die Änderung rechtfertige. Die Eltern hätten zahlreiche entsprechende Belästigungsvorfälle geschildert, etwa wenn andere Menschen dem Kind "Befehle" erteilten wie bei einem Sprachassistenten. Das Kind dürfe deshalb seinen Vornamen durch einen zweiten Namen ergänzen.
Seelische Belastung
Die Behörde hatte laut Gericht argumentiert, dass die Belastung nicht durch ärztliche oder psychologische Gutachten nachgewiesen sei. Die Richter werteten den individuellen Wunsch nach Namensänderung höher als das öffentliche Interesse an einer gleichbleibenden Namensgebung, da die Klägerin den Belästigungen auch wegen ihres jungen Alters noch nichts entgegensetzen könne.
Eine seelische Belastung müsse prinzipiell auch nicht zwingend das Ausmaß einer behandlungsbedürftigen Krankheit erreichen, sofern sie verständlich und begründet sei. Dazu komme die Tatsache, dass der Name des Sprachassistenten sehr bekannt sei und es sich bei ihm nicht nur um einen reinen Produktnamen handle. Er diene darüber hinaus auch explizit dazu, Befehle zu erteilten. Das wiederum lade geradezu dazu ein, Menschen gleichen Namens damit zu belästigen.