Zu einem nicht alltäglichen Gerichtsurteil kam es am Dienstag in Frankfurt. Das dortige Oberlandesgericht (OLG) gab einer nicht-binären Person recht, die sich durch die Deutsche Bahn diskriminiert sah, wie die NZZ berichtete. René_Rain H. sieht sich weder als Mann noch als Frau, musste sich als Bahnkunde aber für eine dieser Anreden entscheiden. Die Person verlangte dieser psychisch traumatisierenden Zumutung nicht länger ausgesetzt zu sein und dazu 5000 Euro Schmerzensgeld.  

Das OLG entschied, die Bahn müsse es nichtbinären Personen ermöglichen, ohne die Entscheidung zwischen "Herr" und "Frau" online ein Ticket zu kaufen, und sprach der Person 1000 Euro für die bereits erlittene Diskriminierung zu. Zudem muss die Bahn den Schriftverkehr sofort und das Buchungssystem ab Jahresbeginn dementsprechend umstellen.