Seit dem 21. März musste sich Boris Becker (54) vor dem Southwark Crown Court in London wegen mutmaßlicher Vertuschungen in seinem Insolvenzverfahren verantworten. Insgesamt 24 Punkte wurden ihm zur Last gelegt – in allen Anklagepunkten plädierte die Staatsanwaltschaft auf schuldig.

Nun fiel das Urteil: Die Geschworenen haben den Deutschen in mehreren Anklagepunkten für schuldig befunden. Der 54-Jährige habe seinem Insolvenzverwalter Teile seines Vermögens vorenthalten, befand die Jury am Freitag. Becker könnte damit theoretisch eine bis zu siebenjährige Haftstrafe drohen.

Das Strafmaß soll am 29. April verkündet werden. Becker verfolgte die Urteilsverkündung mit hochrotem Kopf. Er kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

Für zahlungsunfähig erklärt

Becker war am 21. Juni 2017 gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt worden. Die Geschworenen kamen nun zu dem Schluss, dass er in vier von 24 Anklagepunkten entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht seinen gesamten Besitz offenlegte. Bei den Vorwürfen ging es um Konten und Immobilien sowie mehrere Trophäen, darunter den Wimbledon-Pokal von Beckers erstem Sieg bei dem wichtigen Grand-Slam-Turnier 1985.

Naiv und faul

Der einstige Ausnahmesportler hatte die Vorwürfe strikt zurückgewiesen. Er habe weder Zeit noch Expertise gehabt und finanzielle Fragen daher stets seinen Beratern überlassen, hatte Becker vor Gericht ausgesagt. Sein Anwalt Jonathan Laidlaw hatte ihn als naiv und faul dargestellt. Er sei zudem nicht rechtzeitig informiert worden, welche Pflichten er nach seiner Insolvenz hatte.

Staatsanwältin Rebecca Chalkley schenkte seinen Angaben aber keinen Glauben. Becker habe vorsätzlich Geld auf andere Konten überwiesen, um es dem Zugriff seiner Insolvenzverwalter zu entziehen. Zudem habe er gewusst, dass er als Eigentümer mehrerer Immobilien eingetragen war, sagte sie in dem Verfahren.