Ein US-Gericht hat das strenge Abtreibungsgesetz des Staates Texas vorübergehend gestoppt. Das Gericht werde nicht einen weiteren Tag "diesen anstößen Entzug eines so wichtigen Rechts" bewilligen, hieß es in der Entscheidung am Mittwochabend (Ortszeit). Die US-Regierung hatte gegen das so genannte Herzschlag-Gesetz geklagt, das die meisten Schwangerschaftsabbrüche in Texas untersagt.
Von dem Moment an, als das Gesetz in Kraft getreten sei, seien Frauen unrechtmäßig daran gehindert worden, Kontrolle über ihr Leben auszuüben, hieß es in dem Entscheid weiter. Das ist ein großer Sieg für die US-Regierung von Präsident Joe Biden, die Texas wegen des Gesetzes verklagt hatte. Allerdings könnte dieser Erfolg von nur kurzer Dauer sein.
Ab Herzschlag
Das Gesetz verbietet Abtreibungen, sobald der Herzschlag des Kindes festgestellt worden ist. Das kann schon in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall sein. Viele Frauen wissen zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass sie schwanger sind. Außergewöhnlich an der Regelung ist, dass sie Privatpersonen ermöglicht, zivilrechtlich gegen alle vorzugehen, die einer Frau bei einem Schwangerschaftsabbruch helfen.
Klage gegen Taxifahrer, Eltern ...
Mit der Regelung sind Klagen gegen eine ganze Reihe von Personen möglich - vom Taxifahrer, der eine Frau zur Klinik fährt, bis hin zu Eltern, die ihre Tochter finanziell bei der Abtreibung unterstützen. Das US-Justizministerium sprach von "Kopfgeldjägern" und nannte das Gesetz "eindeutig verfassungswidrig". Erst am Wochenende demonstrierten wieder Tausende in den USA für das Recht auf Abtreibung.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass die republikanische Regierung von Texas die aktuelle Entscheidung des Gerichts anfechten wird. Zwar können Kliniken nun theoretisch wieder solche Abtreibungen vornehmen, die das Gesetz verboten hatte. Allerdings müssen sie weiter fürchten, verklagt zu werden, falls ein höheres Gericht die Entscheidung wieder kippt. Einige Kliniken dürften also weiter auf eine endgültige rechtliche Klärung warten, um kein Risiko zu gehen.