In San Marino ist das seit über 150 Jahren geltende Abtreibungsverbot gefallen. In der kleinen Enklave im Norden Italiens stimmten laut fast endgültigen Ergebnissen 77 Prozent der Wahlberechtigten bei einem Referendum am Sonntag für die Abschaffung des Verbots des Schwangerschaftsabbruchs. An der Volksabstimmung beteiligte sich 41 Prozent der Wählerschaft.
Wahlberechtigt waren 35.411 Menschen, 22.970 davon in San Marino und die anderen im Ausland. Für die Gültigkeit des Referendums war keine Mindestbeteiligung vorgesehen.
Frauen mobilisierten
Das Referendum wurde dank der Mobilisierung der feministischen Gruppe "Unione Donne Sammarinesi" (Union der Frauen San Marinos/UDS) erreicht. In der Minirepublik war Schwangerschaftsabbruch bisher unter allen Umständen verboten, auch bei Vergewaltigung, schweren Missbildungen des Fötus und Gefahr für das Leben der Frau.
Die Artikel 153 und 154 des Strafgesetzbuches sehen für Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, aber auch jede Person, die ihnen dabei hilft oder die Abtreibung durchführt, eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis drei Jahren vor. Diese Artikel stammen aus dem Jahr 1865 und wurden durch das derzeit geltende Strafgesetzbuch aus dem Jahr 1974 bestätigt.
Die christdemokratische Partei PDCS, die stärkste Gruppierung in der Mini-Republik, hatte sich gegen die Abschaffung des Abtreibungsverbots ausgesprochen, während die Bürgerbewegung "Rete e libera" dafür ist. Alle anderen Gruppierungen haben den Bürgern freie Wahl gelassen.
San Marino war bisher einer der wenigen Orte in Europa - neben der Vatikanstadt, Malta, Andorra, Liechtenstein und Polen, das ein fast vollständiges Verbot des Schwangerschaftsabbruchs eingeführt hat -, wo Abtreibungen nicht erlaubt oder sehr schwierig sind. Frauen aus San Marino, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, wenden sich daher an italienische Einrichtungen. Gerade die Nähe zu Italien habe dazu geführt, dass sich das Verbot in San Marino über die Jahre hinweg gehalten hat, betonten Frauenverbände. Da die Anonymität gewährleistet ist, sei die Verfolgung einer Frau, die im Ausland abgetrieben hat, sehr kompliziert.
Ähnlich strenge Gesetze zum Thema Abtreibung wie in San Marino gibt es in Europa nur noch in Andorra und Malta. In Liechtenstein darf eine Frau ihre Schwangerschaft nur vorzeitig beenden, wenn ihre Gesundheit oder ihr Leben gefährdet sind oder sie nach einer Vergewaltigung schwanger wurde. In Monaco und Polen sind Abtreibungen zudem möglich, wenn der Fötus schwere Missbildungen aufweist.