Die britische Queen Elizabeth II. hat laut ORF bei einem schottischen Ökogesetz heimlich für eine Ausnahme zu ihren Gunsten interveniert. Dabei nutzte sie ein jahrhundertealtes Privileg, das ihr gestattet, Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen.
Wie die Tageszeitung „The Guardian“ in ihrer Onlineausgabe berichtete, intervenierten Anwälte der Königin Anfang des Jahres in aller Stille bei schottischen Ministern, um einen Gesetzesentwurf zur Reduzierung der CO2-Emissionen zu ändern. Das Gesetz sah den Bau von Fernwärmeleitungen vor, um Wohn- und Geschäftshäuser mit erneuerbarer Energie zu beheizen, anstatt mit separaten fossilen Heizkesseln. Dafür sollte auch Grundbesitz enteignet werden dürfen.
Anwälte äußerten Bedenken
Laut dem Büro des damaligen Energieministers Paul Wheelhouse sollen die Anwälte der Königin jedoch Bedenken geäußert haben, so der „Guardian“. Wheelhouse habe danach einen Änderungsantrag eingebracht, der nur für das Land im Privatbesitz der Königin gilt und verhindert, dass ihr Land zum Bau der Ökoleitungen enteignet und umgegraben werden könnte. Dem schottischen Abgeordneten Andy Wightman, der eine Ausnahme für die Königin für unkorrekt erachtete, habe Wheelhouse in der Parlamentsdebatte geantwortet, die Ausnahme sei „nötig, um eine reibungslose Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zu gewährleisten“.
Einflussnahme verschwiegen
Die Intervention der Anwälte der Königin zuvor habe Wheelhouse allerdings verschwiegen. Die Änderung wurde beschlossen und die Königin stimmte dem Gesetz zu. Nachdem Wightman später über die Einflussnahme informiert worden war, zeigte er sich dem „Guardian“ zufolge „schockiert“: „Das hätte in der Debatte gesagt werden müssen.“
Trotzallem ist die Königin als eine der größten Landbesitzerinnen in Schottland nun als einzige Person im Land nicht dazu verpflichtet, den Bau von Leitungen zur Beheizung von Gebäuden mit erneuerbarer Energie zu ermöglichen. Ihre Intervention sei umso erstaunlicher, als ihr Sohn Prinz Charles und ihr Enkel Prinz William gern ihr Engagement für den Klimaschutz hervorheben, so der „Guardian“.
"Parlamentarischer Akt"
Der Buckingham-Palast betonte laut „Guardian“, der „Queen’s Consent“ sei ein parlamentarischer Akt, bei dem die Königin eine „rein formale Rolle“ übernehme und der immer erteilt werde, wenn die Regierung das erbittet. „Ob der ‚Queen’s Consent‘ nötig ist, entscheidet das Parlament, unabhängig vom Königshaus, in Fragen, die Interessen der Krone betreffen, inbegriffen persönlichen Besitz und persönliche Interessen der Monarchin“, so der Palast.