Der deutsche Bundesrat befasste sich heute mit dem Thema Tierschutz und auch mit Tiertransporten - innerhalb der EU, aber auch in Drittstaaten. In einer offiziellen Mitteilung heißt es dazu: "Unter anderem möchte der Bundesrat die Vorgaben für Haltung, Betreuung und Sozialisierung von Hundewelpen verschärfen und die Transportbedingungen für Tiere verbessern. Keine Mehrheit im Plenum fand dagegen das vom Fachausschuss empfohlene generelle Transportverbot in 17 Nicht-EU-Länder."
Die Tierschutztransportverordnung enthalte Vorgaben zur Einhaltung der Temperaturgrenzwerte - eine der zentralen Voraussetzungen für die tierschutzgerechte Beförderung von Lebewesen. "Verstöße gegen die durch das europäische Recht vorgegebenen Temperaturanforderungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeld bewehrt", heißt es weiter.
Innerhalb Deutschlands darf die Beförderung von Schlachttieren höchstens viereinhalb Stunden dauern, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Außentemperatur während der Beförderung zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 Grad Celsius beträgt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich.
Tierschützer sehen in dieser Entscheidung einen "historischen Fehler". In einer gemeinsamen Aussendung der Animal Welfare Foundation und des Tierschutzbund Zürich, die bereits zahllose Gesetzesübertretungen bei qualvollen Tiertransporten in Drittländer wie Kasachstan oder Syrien dokumentiert haben, wird der Beschluss scharf kritisiert. "Diese Zielländer sind in der Vergangenheit durch massive Tierquälereien von EU-Tieren aufgefallen", betonen die NGOs. "Die EU-Tierschutztransportverordnung fordert den Schutz der Tiere bis an den Zielort. Der Beschluss des Bundesrats ignoriert die Fakten", klagen die Tierschützer. Denn oftmals können die EU-Bestimmungen gar nicht eingehalten werden. Leidtragende sind die Kühe, Ziegen oder Schafe, die bei jedem Wetter teils hunderte Kilometer weit befördert werden. Endpunkt dieser Reise sind oft grausame Schlachtungen.
"Der Bundesratsbeschluss ist ein Affront gegen das Grundgesetz und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das den Schutz des Tieres bis zum Bestimmungsort als wesentlichen Bestandteil der geltenden EU-Tiertransportverordnung höchstrichterlich festgestellt hat", so Iris Baumgärtner, Projektleiterin Tiertransporte der Animal Welfare Foundation.
Matthias Reif