Seit heute entfällt bei der Einreise nach Österreich aus vielen Staaten die Corona-Quarantänepflicht. Sie wird durch einen verpflichtenden Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung (3-G-Regel) ersetzt. Bei Einreise aus Risiko- oder Hochinzidenzstaaten müssen Geimpfte oder Genesene keine Quarantäne antreten, Getestete jedoch schon. Das gilt unter anderem auch bei der Heimreise aus Kroatien. Das bei den Österreichern beliebte Urlaubsland wird nach wie vor als Risikogebiet geführt. Dieser Umstand stößt bei vielen Reiselustigen auf Unverständnis.

Aus dem Sozialministerium heißt es dazu: "Die Evaluierung der Risikoeinschätzung erfolgt wöchentlich. Dabei werden verschiedene Faktoren herangezogen", sagt ein Sprecher des Ministeriums. Die EU-Ampel sei dabei ein wesentlicher Punkt, aber nicht der einzige. Auf der Karte der europäischen Gesundheitsagentur werden vor allem die Region rund um die Hauptstadt Zagreb als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Auch das deutsche Robert-Koch-Institut zählt Kroatien nach wie vor zu den Risikoländern.

Bei der Einschätzung des Sozialministeriums für die Einreiseverordnung werden noch zusätzlich die 14-Tage-Inzidenz, Botschaftsberichte, Positivraten der Testungen und der Trend der Zahlen herangezogen. "Daraus wird eine Gesamteinschätzung für das jeweilige Land erstellt", so das Sozialministerium.

Regionen werden nicht mehr gesondert beurteilt

Anders als im letzten Jahr wird dabei nicht mehr nach Regionen unterschieden, sondern eine Bewertung für das ganze Land erstellt. Für Kroatien gilt also: Geimpfte oder genesene Personen, die aus den Risikostaaten zurück nach Österreich reisen, müssen keine Quarantäne antreten, getestete Personen aber sehr wohl. Die Quarantäne kann ab dem fünften Tag nach der Einreise mit einem neuerlichen negativen Testergebnis beendet werden. Die gleichen Regeln gelten auch für Litauen, die Niederlande, Schweden und  Zypern.

Grundsätzlich muss sich jeder, der nach Österreich einreisen will, - also auch Einheimische - frühestens 72 Stunden davor unter https://entry.ptc.gv.at registrieren. Dieser Nachweis wird an der Grenze stichprobenartig kontrolliert.

Was gilt für die anderen EU-Länder?

"In vielen Staaten gehen die Infektionszahlen zurück, daher können wir parallel zu den Öffnungsschritten im Land auch Erleichterungen bei der Einreise nach Österreich umsetzen", erklärte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein in einer Aussendung. Als Impfnachweis würden all jene Impfungen anerkannt, die von der EU-Arzneimittelbehörde EMA zugelassen wurden oder den entsprechenden Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen haben. Der russische Impfstoff Sputnik V gilt somit nicht, wohl aber das chinesische Vakzin von Sinopharm, das von der WHO eine Notzulassung bekam.

Keine Quarantäne ist für Staaten mit geringem Infektionsgeschehen vorgesehen, darunter Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechien, Ungarn, Vatikan, Andorra und Australien. Aus diesen Ländern ist jede Art der Einreise - auch zu touristischen Zwecken - möglich. Ein aktueller 3-G-Nachweis ist erforderlich. Kann dieser nicht vorgelegt werden, muss innerhalb von 24 Stunden ein Test nachgemacht werden.

Als Impf-Nachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Impf-Dokument, zum Beispiel der gelbe Impfpass. Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion.

Einreise aus nicht-EU-Ländern

Die Einreise aus sonstigen Staaten, die nicht der EU angehören, - wie etwa Großbritannien, Russland, Ukraine, Serbien - sei grundsätzlich untersagt und wie bisher nur in Ausnahmefällen möglich - etwa zu Arbeits- oder Studienzwecken. Ausnahmen für Pendler würden unverändert bleiben und weiterhin nicht bei Einreise aus Virusvariantengebieten gelten. Kinder ab zehn Jahren müssen getestet werden, die Quarantäneverpflichtung gilt grundsätzlich auch für sie, entfällt aber, wenn die Eltern bzw. Aufsichtsberechtigten von der Quarantäne befreit sind.