Wegen Mordes an der drei Jahre alten Greta und Misshandlung von Kindergartenkindern in acht weiteren Fällen steht seit Dienstag eine Erzieherin in Deutschland vor Gericht. Die 25 Jahre alte Frau ist in Mönchengladbach angeklagt, dem Mädchen im April dieses Jahres in einer Kita in Viersen am Niederrhein den Brustkorb bis zum Atemstillstand zusammengedrückt zu haben. Das Kind starb später im Krankenhaus.

Der jungen Frau werden die Ermordung von Greta sowie die Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht weiteren Fällen zur Last gelegt. Denn schon in anderen Kitas in Krefeld, Kempen und Tönisvorst soll sie Kindern den Brustkorb fest zusammengepresst und sie damit in Lebensgefahr gebracht haben.

Psychologische Probleme

Jedesmal schlug sie kurz danach selbst Alarm, so dass Rettungsdienste herbeigerufen wurden und die Kinder überlebten. Diese Fälle waren erst durch die Ermittlungen nach dem Tod von Greta bekannt geworden und in einen Zusammenhang gebracht worden. Das Motiv für die Taten ist unklar. Bisher hat die Angeklagte die Aussage verweigert, doch für die nächste Sitzung am Donnerstag haben ihre Anwälte eine Erklärung angekündigt. Sollte sie des Mordes für schuldig befunden werden, droht ihr eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Vorgesetzte und Kollegen hatten sie laut Anklage wiederholt als ungeeignet für den Beruf der Erzieherin beschrieben. Sie habe sich insbesondere den Kindern gegenüber emotions- und teilnahmslos verhalten, hieß es demnach. Dennoch arbeitete sie weiter in dem Beruf. Das Landgericht Mönchengladbach will in dem Verfahren mehr als 20 Zeugen hören. Bis Anfang März sind insgesamt 19 Verhandlungstage geplant. Nebenkläger sind die Mutter von Greta und zwei weitere mutmaßlich misshandelte Kinder aus Krefeld und Kempen.

Auch gegen die Justizbehörden waren im Zusammenhang mit dem Fall Vorwürfe laut geworden. Denn die Erzieherin war 2019, als sie längst als Kindergärtnerin arbeitete, wegen Vortäuschens einer Straftat an ihrem Heimatort Geldern aufgefallen. Eine Ärztin stellte fest, dass sie dringend psychologische Hilfe benötige, was die Erzieherin selbst auch bestätigte. Aber die Aufsichtsbehörde, das Landesjugendamt, wurde von der Staatsanwaltschaft nicht über die psychische Verfassung der Frau informiert.