Im Fall der verschwundenen Maddie McCann hat die Polizei mit der Durchsuchung einer Kleingarten-Parzelle in Hannover begonnen. Der Einsatz stehe im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen Mordes gegen den verdächtigen 43-jährigen Deutschen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Braunschweig am Dienstag. Was in dem Kleingarten gesucht werde, sagte sie nicht.
Großaufgebot auf der Suche
Am Dienstag wurde mit einem kleinen Bagger gegraben. Mehrere Beamte durchkämmten das Erdreich des Grundstücks mit Schaufeln und Harken. Auch Beamte der Spurensicherung in weißen Anzügen sowie ein Spürhund waren am Ort. Über die Durchsuchung unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes (BKA) hatte zuerst die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet.
Der wegen anderer Delikte in Kiel inhaftierte 43-Jährige steht im Verdacht, 2007 die dreijährige Britin Maddie aus einer Ferienanlage in Portugal entführt zu haben. Die Ermittler in Deutschland sind überzeugt, dass das Mädchen tot ist. Am 3. Mai 2007 soll der Mann zu "tatrelevanter" Zeit im portugiesischen Praia da Luz mit dem Handy telefoniert haben. Das BKA ermittelt nach Zeugenhinweisen bereits seit 2013 im Fall Maddie gegen den Deutschen - allerdings reichten die Indizien bisher für eine Anklage nicht aus.
Der Verdächtige Deutsche hat indes seinen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zurückgenommen. Er sitzt derzeit in Kiel eine Gefängnisstrafe wegen Drogenhandels ab.
Hintergrund sei, dass der Bundesgerichtshof (BGH) das Landgericht Braunschweig für zuständig in dieser Frage erklärt habe, teilte der Rechtsanwalt des 43-Jährigen, Friedrich Fülscher, am Dienstag mit. Sein Mandant habe das Vertrauen in die dortige Justiz verloren, nachdem er seiner Auffassung nach zu Unrecht vom Landgericht Braunschweig wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin verurteilt worden sei, sagte der Kieler Anwalt.
Mann mehrfach vorbestraft
Nach Überzeugung der Braunschweiger Richter vergewaltigte der Mann im Jahr 2005 - rund eineinhalb Jahre vor Maddies Verschwinden - im portugiesischen Praia da Luz die 72-Jährige. Gegen das im Dezember 2019 gesprochene Urteil hatte der unter anderem wegen Kindesmissbrauchs mehrfach vorbestrafte 43-Jährige Revision eingelegt. Nun muss sich der Europäische Gerichtshof mit dem Urteil beschäftigen.
Zu den Vorwürfen im Fall Maddie will sich die Verteidigung erst nach Akteneinsicht äußern.