Mit der Anklageverlesung hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag der Prozess gegen den Ehemann der IS-RückkehrerinJennifer W. begonnen, der sich unter anderem wegen Mordes und Völkermordes an den Yeziden verantworten muss. Die Anklage wirft dem Iraker Taha A.-J. vor, eine als Sklavin gekaufte fünfjährige Yezidin qualvoll verdursten lassen zu haben.

Der Mann wurde im Oktober nach Deutschland ausgeliefert und sitzt seither in Untersuchungshaft. Den Ermittlern zufolge kaufte A.-J. im Sommer 2015 eine Frau und deren fünf Jahre alte Tochter, die als Sklavinnen bei W. und ihm leben mussten. Das Mädchen soll er als Strafe für das Urinieren auf eine Matratze bei Temperaturen von bis zu 50 Grad Celsius im Freien an ein Fenster gefesselt haben, bis es in der Hitze starb. Bis Ende August sind 23 Verhandlungstage angesetzt. A.-J.s Frau steht bereits seit rund einem Jahr in München vor Gericht. Auch hier geht es unter anderem um den Tod des yezidischen Mädchens.