Aktive Sterbehilfe ist nach einem höchstrichterlichen Urteil in den Niederlanden auch bei schwer demenzkranken Patienten zulässig. Eine schriftliche Patientenverfügung werde anerkannt, urteilte der Hohe Rat am Dienstag in Den Haag. Es wird als wegweisendes Urteil für die weitere Legalisierung der Sterbehilfe in den Niederlanden bewertet.

In einem heftig umstrittenen Fall von Sterbehilfe bei einer demenzkranken Frau hatte die Staatsanwaltschaft das Gericht um ein Grundsatzurteil gebeten. Eine Ärztin hatte 2016 in einem Pflegeheim bei einer schwer demenzkranken Frau aktive Sterbehilfe geleistet. Die 74-Jährige hatte zwar schriftlich erklärt, dass sie im Fall unerträglichen Leidens aufgrund der Demenz sterben wollte. Doch zum Zeitpunkt der Sterbehilfe war sie nicht mehr ansprechbar, hatte aber angeblich Signale gegeben, dass sie leben wollte.

Die Ärztin war vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Das Urteil bestätigte nun das Gericht.

In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe dann gestattet, wenn ein Patient aussichtslos krank ist, unerträglich leidet und mehrfach darum gebeten hat. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht Ende Februar in einem ebenfalls wegweisenden Urteil den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuchs für nichtig erklärt und so das Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe beim Suizid gekippt. Das Urteil galt als fundamentales Bekenntnis zur Autonomie des Menschen in Fragen von Leben und Tod.