Wer in Deutschland eine Waffe besitzen will, muss strenge Voraussetzungen erfüllen. Geregelt ist das deutsche Waffenrecht im Waffengesetz. Geht es um Schreckschuss-, Reizstoff-und Signalwaffen, reicht der kleine Waffenschein. Der große Waffenschein berechtigt dazu, öffentlich eine geladene Schusswaffe zu tragen. Die Voraussetzungen für beide regelt das Waffengesetz in Paragraf 4.
Der Bewerber muss demnach volljährig, zuverlässig und "persönlich geeignet" sein. Das heißt, er darf nicht alkoholabhängig oder psychisch krank sein. Sachkundigkeit, die zum Beispiel durch eine Jägerprüfung nachgewiesen wurde, ist eine weitere Bedingung. Nachweisen muss der Antragsteller auch ein "Bedürfnis" zum Führen der Waffe: als Jäger oder Sportschütze oder um sich als "gefährdete Person" zu schützen.
Zuverlässigkeit wird überprüft
Beide Waffenscheine werden für drei Jahren bewilligt, danach wird die Zuverlässigkeit überprüft. Wer Waffen nur kaufen und besitzen möchte, wie zum Beispiel Sammler, braucht dafür nur eine Waffenbesitzkarte. Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde und ein nachzuweisendes Bedürfnis sind aber auch hier Voraussetzung.
In Deutschland waren Anfang 2019 nach Angaben der Bundesregierung knapp eine Million Privatpersonen im Besitz von meldepflichtigen Waffen oder Waffenteilen. Der Deutsche Schützenbund zum Beispiel verzeichnete im vorigen Jahr mehr als 1,3 Millionen Mitglieder. Ende 2019 gab es gut 388.000 Jäger und Jägerinnen.