Nach zwei gemeldeten Vergiftungserscheinungen bei Kindern hat das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) vor magistral zubereiteten (spezielle Zubereitungen in der Apotheke auf Einzelrezept des Arztes, Anm.) Noscapin-Hustensäften gewarnt. Diese sollen nicht angewendet werden.
Üblicherweise sind auf Arzneimitteln, die in der Apotheke zubereitet wurden, alle Inhaltsstoffe angegeben. Findet sich der Inhaltsstoff Noscapin in der Liste der Inhaltsstoffe, sollte man das Medikament keinesfalls mehr einem Kind verabreichen und schnellstmöglich die Apotheke aufsuchen, in der es bezogen wurde.
Die Warnung gilt ebenso für andere noscapinhaltige Zubereitungen wie etwa Noscapin-Zäpfchen. "Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Vorsichtmaßnahme", hieß es in einer Aussendung. Es bestehe aber der Verdacht auf Verunreinigung mit giftigem Atropin.
Mehr Informationen gibt es bei der Agentur für Ernährungssicherheit.