Dorfbewohner müssen in der Regel gackernde Hühner und einen krähenden Hahn auf dem Nachbargrundstück hinnehmen. Das entschied das Landgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die Errichtung eines schalldichten Stalls etwa sei für den Besitzer völlig unrentabel.
Dies hätte nach Ansicht des Landgerichts das Ende privater Kleintierhaltung auch in ländlichen Gebieten zur Folge (6 S 21/19). Die Richter bestätigten damit eine vorangegangene Entscheidung des Amtsgerichts Diez.
Streit unter Nachbarn
Im vorliegenden Fall ging es um den Streit zwischen zwei Nachbarn in einem Dorf in Rheinland-Pfalz mit weniger als 250 Einwohnern. Eine Bewohnerin störte sich an den rund 25 Hühnern und dem Hahn, die ihr Nachbar hält.
Die Frau kritisierte, dass der Hahn jeden Morgen ab etwa vier Uhr krähe, was zu einer unerträglichen Lärmbelästigung für sie und ihren Ehemann sowie einer erheblichen Beeinträchtigung ihres Schlafs führe. Auch tagsüber verursache das Federvieh erheblichem Lärm und zudem Gestank. Die Klägerin wollte deshalb vor Gericht ein Verbot der Tierhaltung durchsetzen.
Damit scheiterte sie sowohl vor dem Amtsgericht als auch im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Koblenz. Bei der Haltung von Hühnern und einem Hahn handle es sich "um eine ortsübliche Nutzung" des betreffenden Grundstücks, erklärten die Richter.
Die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen seien auch nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen wie der Errichtung eines schalldichten Stalls zu verhindern. Der Kostenaufwand würde die Haltung eines Hühnervolkes als Nebenerwerb völlig unrentabel werden lassen. Die Klägerin wird also weiter mit gackernden Hühnern und einem krähenden Hahn leben müssen.