Der US-Luftfahrtkonzern Boeing startet sein Entschädigungsprogramm für Angehörige der Opfer der Flugzeugabstürze in Indonesien und Äthiopien. Die Familien der 346 Menschen, die bei den Unglücken starben, sollen jeweils rund 144.500 Dollar (131.543,01 Euro) erhalten, wie Boeings von US-Staranwalt Ken Feinberg verwalteter Kompensationsfonds am Montag (Ortszeit) in Washington mitteilte.
Boeing hatte im Juli bekanntgegeben, 100 Millionen Dollar an Finanzhilfe bereitzustellen. Die Hälfte davon soll schon in Kürze an Angehörige der Opfer fließen. Die Familien könnten ihre Ansprüche ab sofort geltend machen und müssten dafür nicht im Gegenzug von Klagen gegen Boeingabsehen, versicherte Feinberg.
In vielen Fällen gehen Angehörige der Opfer, die bei den Abstürzen von Boeing-Flugzeugen des Typs 737 Max im Oktober und März ums Leben kamen, vor Gerichten gegen Boeing vor. Der Konzern ist mit Vorwürfen konfrontiert, die Sicherheit der 737 Max vernachlässigt zu haben. Als Hauptursache der Unglücke gilt bisher eine fehlerhafte Software.
Feinberg war unter anderem auch schon für Entschädigungen nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und nach der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko zuständig. Längerfristig will Boeing mit den bereitgestellten Hilfsmitteln auch von den Abstürzen betroffene Gemeinden unterstützen. Dafür sollen in den Regionen etwa Programme zugunsten von Ausbildung und Entwicklung aufgestellt werden.
Flugverbot für Unglücksflieger weiter aufrecht
Die US-Luftfahrtbehörde FAA erklärte indes, dass das im März verhängte Flugverbot für den Unglücksflieger weiter aufrecht bleibe. Es gebe noch keinen Termin für die Aufhebung des Flugverbots in den USA, hieß es am Montag (Ortszeit). Andere Länder würden individuell über die Wiederaufnahme des Flugbetriebs für die Boeing 737 MAX entscheiden. "Unsere oberste Priorität ist die Sicherheit", betonte die FAA.
Weltweit werde jede Regierung selbst die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Flugbetriebs mit dem Flugzeugtyp treffen - und zwar "auf der Basis einer gründlichen Sicherheitsbewertung", erklärte die Behörde weiter.