Wer Unfallopfer filmt oder fotografiert, muss in Deutschland künftig mit Strafen rechnen. Das Justizministerium will das "Herstellen und Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt", als Straftat werten. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Justizministerium zur Stellungnahme verschickt hat.
Bisher schützt das Strafrecht nur lebende Menschen vor entwürdigenden Bildern. Bei Toten - etwa Opfer von Verkehrsunfällen oder Gewaltverbrechen - werden solche Aufnahmen nur als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht gewertet, Angehörige können die Löschung auf Internetseiten verlangen. Künftig würden Geldstrafen drohen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Das Erstellen solcher Bilder sei dank allgegenwärtiger Handykameras immer leichter geworden, schreibt das Ministerium. Zudem lasse die Anonymität des Internets die Hemmschwelle für eine Verbreitung sinken.