Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, hat den Klimawandel als größte Gefahr für die Menschenrechte überhaupt bezeichnet. "Die Welt hat noch nie eine Bedrohung der Menschenrechte von diesem Umfang erlebt", sagte Bachelet am Montag vor dem Menschenrechtsrat in Genf.
"Die Volkswirtschaften aller Länder, die institutionellen, politischen, sozialen und kulturellen Strukturen aller Staaten und die Rechte aller Menschen - auch der künftigen Generationen - werden betroffen sein." Unter anderem forderte sie die Staaten auf, deutliche Verpflichtungen zu beschließen. Außerdem betonte Bachelet, dass die Zivilgesellschaft, indigene Völker und Verteidiger der Menschenrechte in den Kampf gegen den Klimawandel eingebunden werden müssten.
Bachelet äußerte sich in ihrer Rede auch zu Krisen in verschiedenen Ländern. Unter anderem hielt sie die EU und ihre Mitgliedsstaaten dazu an, Such- und Rettungsoperationen im Mittelmeer einzusetzen und die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen bei der Rettung von Flüchtlingen in Seenot zu unterstützen. "Alle Maßnahmen in der Migrationspolitik sollten mit Respekt für die Menschenrechte der Betroffenen eingeführt werden. Sie sind nicht anders und sie sind nicht weniger wert (...) als Sie oder ich."
Bachelet präsentierte zudem einen Bericht zur Lage im krisengebeutelten Venezuela und betonte, dass sich die ökonomische und soziale Situation deutlich verschlechtert habe. "Das Mindestgehalt beträgt derzeit umgerechnet zwei Dollar pro Monat (...), was bedeutet, dass eine Familie das 41-fache des monatlichen Mindestgehalts verdienen muss, nur um die grundlegenden Nahrungsmittel kaufen zu können", sagte Bachelet. Viele Venezolaner würden daher das Land verlassen. Insgesamt gibt es laut den Vereinten Nationen derzeit mehr als 4,3 Millionen venezolanische Flüchtlinge und Migranten auf der Welt.
Der Menschenrechtsrat tagt in den kommenden drei Wochen in Genf. Der Rat kommt drei Mal im Jahr zusammen und befasst sich unter anderem mit Krisen in der Welt. Er hat 47 Mitgliedsländer, die für je drei Jahre gewählt werden.