Im Prozess um den hundertfachen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde im Norden Deutschlands sind die Angeklagten zu hohen Haftstrafen und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Landgericht Detmold verhängte am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gegen einen 56-Jährigen, ein 34-jähriger erhielt zwölf Jahre. Das Gericht ordnete außerdem die anschließende Sicherungsverwahrung für die beiden Deutschen an. Zu groß sei das Risiko, dass sie sich nach der verbüßten Haft wieder an Kindern vergehen würden, begründete das Gericht.
Jüngste Opfer vier Jahre alt
Auf dem Campingplatz im Bundesland Nordrhein-Westfalen hatten die beiden jahrelang und hundertfach insgesamt 32 Kinder sexuell missbraucht. Andreas V. (56) wurden insgesamt rund 290 Missbrauchstaten zur Last gelegt. Mario S. (34) hatte sich in rund 160 Fällen an Mädchen und Buben vergangen. Unter den Taten waren insgesamt rund 250 Vergewaltigungen. "Anal-, Oral- und Vaginalverkehr, um es hier mal beim Namen zu nennen", führte die Vorsitzende Richterin Anke Grudda in ihrer Begründung aus. Die jüngsten Opfer waren zur Tatzeit erst vier Jahre alt.
Neben der Vielzahl der Fälle, der Dauer des Missbrauchs und seiner Gewalttätigkeit wertete das Gericht die "infame und niederträchtige Vorgehensweise" der Angeklagten strafverschärfend: Beide Männer seien in der Verhandlung als "Kindermagnete" beschrieben worden, schilderte Grudda. Mit Geschenken und Unternehmungen um und im "Kinderparadies" Campingplatz hätten sie sich das Vertrauen der Kinder erschlichen und sich mit Erpressung, Gewaltandrohungen und emotionalem Druck das Schweigen ihrer Opfer gesichert. Zu den Opfern des Dauercampers zählte auch ein Mädchen, das als Pflegetochter bei ihm einzog und als Lockvogel diente, um an weitere Opfer zu kommen.
Worte wie "abscheulich, monströs, widerwärtig" reichten nicht aus, das Geschehen zu beschreiben, fasste Grudda zusammen. "Sie haben 32 Kinder und Jugendliche zu Objekten ihrer sexuellen Begierden degradiert und 32 Kindheiten zerstört", sagte Grudda. Immer wieder wandte sich die Richterin direkt an die beiden Angeklagten: "Es ging Ihnen nie um die Kinder, es ging Ihnen immer um sich selbst." Die Kammer habe aufrichtige Reue bei beiden nicht erkennen können.
Gründe, von der Höchststrafe von 15 Jahren abzuweichen, gebe es "wahrlich wenige", so Grudda. Strafmildernd wertete das Gericht aber, dass beide nicht vorbestraft waren und gleich zu Beginn des Prozesses gestanden hatten. Letzteres habe den Opfern die Tortur einer detaillierten Befragung durch das Gericht erspart.
"Kann nicht hineinsehen"
Der Anwalt des 34-Jährigen will nach Angaben des Gerichtssprechers keine Revision einlegen. Der Anwalt des 56-Jährigen sagte: Er werde seinen Mandanten nicht überreden, in die Revision zu gehen. Wie sein Mandant das Urteil aufgenommen habe, wisse er nicht. "Ich kann in meinen Mandanten nicht hineinsehen." Das Urteil sei gut begründet gewesen, meinte er. Auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung sei erwartet worden.
Vertreter von Nebenklägern bezeichneten das Urteil als "angemessen". Laut Nebenklage-Anwältin hatte sich ihre 19-jährige Mandantin zuvor gewünscht: "Er soll einfach weg. Er soll keine Gefahr mehr darstellen." Der Prozess hatte vor zehn Wochen begonnen. Aus Opferschutzgründen fand er in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
In dem Missbrauchsfall stehen auch Polizei und Jugendämter in der Kritik, weil sie Hinweisen auf den Hauptverdächtigen zunächst nicht nachgegangen sein sollen. Auch bei den Ermittlungen gab es Pannen, unter anderem verschwanden Beweismittel. Der nordrhein-westfälische Landtag hat deshalb einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt.