Heute Mittwoch tritt in Deutschland ein Gesetz für eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber in Kraft, das von der Regierung "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" genannt wird. Das Parlament hatte es vor der Sommerpause beschlossen. Es ermöglicht u.a. eine kurze Haft für Ausreisepflichtige ohne Papiere, um sie zu einem Besuch in der Botschaft ihres Herkunftslandes zu zwingen.
Voraussetzung für diese "Mitwirkungshaft" wäre demnach, dass jemand einen ersten Termin zur Identitätsklärung in der Auslandsvertretung ohne triftigen Grund versäumt hat. Das Gesetz ist Teil des Migrationspakets, das im Juni die Länderkammer, den Deutschen Bundesrat, passiert hat.
Die Möglichkeit der Inhaftierung ist umstritten. Kritiker sehen einen massiven Druck auf die Betroffenen, der unverhältnismäßig und höchst bedenklich sei. Pro Asyl spricht vom "Hau-ab-Gesetz". Die Flüchtlingshilfsorganisation befürchtet, dass das Gesetz zu mehr "überfallartigen Abschiebungen ohne sorgfältige Prüfung des Einzelfalls" führen werde.
Sie fordert, das Gesetz wegen verfassungsrechtlicher und rechtsstaatlicher Bedenken dem deutschen Bundesverfassungsgericht vorzulegen.