Papst Franziskus hat am Donnerstag einen Erlass mit neuen Regeln im Umgang mit Missbrauch veröffentlicht. "Vos estis lux mundi" (Ihr seid das Licht der Welt) lautet der Titel des Motu Proprio, das eine Meldepflicht für Missbrauchsfälle vorsieht. Eine Anlaufstelle für entsprechende Vorwürfe soll in jeder Diözese eingerichtet werden.

Alle Kleriker und Ordensleute sind verpflichtet, den kirchlichen Behörden "unverzüglich alle ihnen bekannt gewordenen Berichte über Missbrauch zu melden". Sie müssen außerdem jeden Versuch anzeigen, die Tat zu vertuschen und den Täter zu decken. Die Meldepflicht gilt nur für Kleriker und Ordensleute, die Laien werden aber ermutigt, sich auch dieses Systems zu bedienen, um Missbrauchs- und Belästigungsfälle der zuständigen kirchlichen Behörde zu melden.

Neuerungen

Zu den geplanten Neuerungen gehört die Verpflichtung, dass alle Diözesen der Welt bis Juni 2020 über stabile und der Öffentlichkeit leicht zugängliche Verfahren verfügen müssen, um sexuellen Missbrauch durch Geistliche und Ordensleute sowie andere Delikte wie etwa Kinderpornografie anzeigen zu können. Die Ortskirchen sollen je nach eigener Kultur entscheiden, wie diese Anlaufstellen eingerichtet werden sollen.

Das Dokument befasst sich auch mit dem Schutz von Personen, die Missbrauch anzeigen. "Wer eine Meldung erstattet, dem kann kein Schweigegebot hinsichtlich des Inhalts auferlegt werden", heißt es in dem Schreiben. Wer Missbrauch melde, dürfe "keiner Diskriminierung" ausgesetzt werden. Das Beichtgeheimnis bleibt von den neuen Normen unberührt. Die Verpflichtung zur Anzeige an die kirchliche Behörde rüttle nicht an der Meldepflichten, welche in den zivilen Rechtsordnungen der jeweiligen Länder vorgesehen sind.

Das Motu Proprio regelt außerdem die Ermittlungen gegen Bischöfe und Kardinäle, sowie andere Personen, die in der Kirche Leitungsverantwortung tragen. Der Metropolitanerzbischof erhält vom Vatikan den Auftrag, Ermittlungen durchzuführen, wenn es bei dem Beschuldigten um einen Bischof geht.

Zuständig in Österreich

In Österreich sind die Zuständigen daher die Erzbischöfe von Wien und Salzburg, Kardinal Christoph Schönborn und Franz Lackner. Zur Kirchenprovinz Wien gehören neben der Erzdiözese Wien die Diözesen Linz, Eisenstadt und Sankt Pölten, zur Kirchenprovinz Salzburg neben der Erzdiözese Salzburg die Diözesen Feldkirch, Innsbruck, Gurk-Klagenfurt und Graz-Seckau.

Im Februar hatte im Vatikan ein viertägiges Treffen zum Thema Kinderschutz stattgefunden, an dem die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen aus der ganzen Welt beteiligt waren. Österreich wurde durch Kardinal Schönborn vertreten.