Gut drei Jahre nach einem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt hat das Landgericht zum zweiten Mal zwei Raser wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt. Es verhängte lebenslange Gefängnisstrafen. Die erste Verurteilung hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben.
Das Gericht in der Hauptstadt sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die heute 30 und 27 Jahre alten Fahrer in ihren hochmotorisierten Autos den Tod eines 69-Jährigen billigend in Kauf nahmen. "Was geschah, hatte mit Fahrlässigkeit nichts zu tun", sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. "Die Angeklagten haben aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt." Die Raser seien selbstverliebt und rücksichtslos gewesen, ihre Fahrzeuge hätten sie förmlich vergöttert.
Mit bis zu 170 km/h über den Ku'damm
Die beiden Männer waren spontan mit bis zu 170 Stundenkilometern über den Ku'damm gefahren. Der jetzt 30-Jährige hatte den Jeep des unbeteiligten Pensionisten gerammt, dieser starb in seinem Wagen. Der Jeep war meterweit durch die Luft geschleudert worden. Die beiden Raser wurden kaum verletzt.
"Solches Maß an Selbstüberschätzung"
Marvin N. (27) hatte sich im Prozess erstmals zu den Vorwürfen geäußert: „Ich war zutiefst davon überzeugt, dass ich einer von wenigen im Straßenverkehr war, die das Steuern eines Pkw wirklich bis hin zur Perfektion beherrschten“, ließ er einen Verteidiger vortragen. Er sei damals davon ausgegangen, es bestünde durch ihn und seine Raserei „keinerlei Risiko“, hieß es in der Erklärung. Er verstehe nicht, wie es dazu kam, „mich in ein solches Maß an Selbstüberschätzung hineinzusteigern“. Diese Erkenntnis habe er erst nach dem Tod des Rentners erlangt. „Es ist tragisch, aber erst dieser Moment ließ mich allmählich ‚runterkommen‘.“ Er betonte, er wolle sich aufrichtig entschuldigen. In seinem Schlusswort hatte auch Hamdi H. gesagt, er würde „gern ungeschehen machen, was geschehen ist“.
Deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall hatte eine andere Strafkammer des Berliner Landgerichts gegen beide Männer im Februar 2017 lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand aber den bedingten Tötungsvorsatz unzureichend begründet. Das Urteil wurde aufgehoben, eine Neuverhandlung angeordnet. Doch die Richter in der Hauptstadt kamen nun auch in dem neuen Prozess zu dem gleichen Schluss. Seit Oktober 2017 können Teilnehmer an illegalen Autorennen in Deutschland härter bestraft werden.